Joya83
Sehr geehrte Frau Bader, Ja ich habe die Elternzeit bis zum 31.02.2020 verlängert und ich muss nächste Woche die Elternzeit erneut verlängern. Die Frage ist verlängere ich die Elternzeit bis zum 31.08.2020 weil dann mein erstes Kind definitiv einen Kitaplatz hat oder macht es Sinn nur für 3 Monate zu verlängern weil ich definitiv Beschäftigungsverbot bekomme. Deswegen die Frage falls ich das Kind dann während der Zeit indem ich beschäftigungsverbot habe doch verlieren sollte, kann ich dann trotzdem für mein erstes Kind noch die restlichen Monate bis zum Kitabeginn erneut Elternzeit nehmen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Die Frist für die Verlängerung ist abgelaufen 2. Welchen 31.02.? 3. Ihr Ag kann Sie umsetzen, Sie haben dann niemand für die Kinerbetreuung. Das kann Sie den Job kosten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn dein großes Kind nicht betreut ist, kannst du kein BV beanspruchen. Das geht schon rein rechtlich nicht!
mellomania
ob du bv bekommst, kannst du jetzt noch gar nicht wissen. deine frage an sich blick ich nicht. warum soll es sinn machen, drei monate zu verlängern? du musst solange verlängern, wie dein kind NICHT betreut ist. und vergiss die eingewöhnungszeit nicht. optimal verlängerst du bis mitte september. aber nur drei monate? warum ? wie oft hast du schon verlängert? du arbeitest momentan nicht?
mellomania
...
Mitglied inaktiv
Mello .... Lies mal weiter unten die AP hat schon einen Post... Da rechnete sie mit AU.... Ein BV wäre ja besser für das neue Elterngeld.... Was ja nicht geht, wenn Kind 1 erst ab September betreut wird
mellomania
ja habs gesehen. aber verlängern geht gar nicht. sie muss antreten zum arbeiten und verlängerung stellen. die zeit muss sie halt überbrücken. bv. das muss aj alles erneut geprüft werden und wenn der AG ersatztätigkeit hat, die sie annehmen muss, das kind aber nicht in der kita bzw. betreut ist, geht bv eben nicht. da muss man schon regeln einhalten dafür. und mit au rechnen? wegen? sie muss arbeiten auf jeden fall erstmal und das kind was weiß ich wo betreuen lassen. antrag ist ja für ez 7 wochen vor beginn. was, wenn sie keine au bekommt? sehr riskant das ganze. ich würd halt ez verlängern bis zum anschlag, darin eine tz arbeiten, dann vorzeitig beenden um im mutterschutz vollzeit bezahlt zu werden. aber auch wenn bv besser fürs eg wäre, ist kein wunschkonzert :-)
Felica
Wenn der AG zustimmt kann sie sehr wohl verlängern. Wenn nicht, hat sie halt ein Problem und muss dann arbeiten oder kündigen. Es läuft doch bereits eine Klage wegen des Betreuungsplatzes. Für mein Empfinden haftet die Gemeinde da für die verdienstverluste. Damit auch für das verringerte EG. Deshalb mein Rat da mit dem Anwalt Rücksprache zu halten bevor man hier versucht irgendwas zu tricksen.
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