Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebliches BV

Frage: Betriebliches BV

Sas

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Hallo und vorab schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.  Ich arbeite momentan Teilzeit in EZ (Kind ist momentan noch ohne Betreuung) und habe vor nach der EZ erstmal wieder VZ zu arbeiten. Der Plan ist, dass unser Kind keinen 45 Stunden Betreuungsplatz benötigt, da mein Partner (der auch der KV ist) in TZ arbeitet und unser Kind dementsprechend abholen kann. Auch gibt es Unterstützung durch die Familie.  Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich im Falle einer erneuten Schwangerschaft (ich komme dann wieder ins BV, schon bei der ersten Schwangerschaft habe ich drum gekämpft in einem anderen Bereich arbeiten zu können. AG lehnte dies ab.) nachweisen können muss, dass meinem Kind eine Betreuung im Rahmen meines eigentlichen Stundenumfangs hat. Ist damit nur eine Betreuung durch Kita, TG o.ä. gemeint? Oder ist dies auch durch den KV abgedeckt?    Vielen Dank fürs lesen!        


Neverland

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Die grundsätzliche Frage ist doch die, klappt es mit der Betreuung wenn es kein BV gibt. Das musst du eben nachweisen. Den einen Anspruch auf ein BV hast du eben NICHT. Hat der AG Ersatztätigkeiten - und das muss er erst prüfen, darf er gar kein BV aussprechen. Selbst dann nicht wenn alle anderen ein BV bekommen, nur du nicht. Da spielt es auch keine Rolle ob du in der ersten eines hattest oder di meinst dir stehe eines zu. Am Ende entscheidet das alleine der AG - notfalls das Gewerbeamt.  Wenn die Betreuung gesichert ist - egal wie - ist doch alles paletti. 


Sas

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Natürlich klappt es mit der Betreuung, wenn es kein BV gibt. Ich werde ja auch nach der EZ wieder in Vollzeit einsteigen. Ich kann ja nicht damit planen, dass eine erneute Schwangerschaft überhaupt klappt und habe auch nie behauptet einen Anspruch auf ein BV zu haben. Dennoch ist es in meinem Arbeitsbereich sehr realistisch! Dennoch beantwortet es meine Frage nicht. Es geht hierbei ja um finanzielle Fragen. Werde ich nicht schwanger und arbeite VZ haben wir Summe X zur Verfügung. Werde ich schwanger und bekomme kein BV erhalte ich ja auch Summe X. Werde ich schwanger, komme ins BV und kann nur einen Betreuungsplatz nachweisen, der nicht meinem Stundenumfang entspricht -> hat das dann finanzielle Konsequenzen?


misses-cat

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Die Art der Betreuung bleibt euch überlassen Hauptsache das Kind ist betreut, ob privat oder durch Kita/Tagesmutter  Wenn ich euch aber einen Tipp geben darf plant die Stunden in der Betreuung nicht zu knapp, das gibt nur Stress 


Sas

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Vielen Dank für die Antwort und danke für den Tipp! 


Fräulein Flips

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Ich hoffe ich habe deine Frage richtig verstanden.  Wenn du im BV bist kann es sein, dass wenn deine Kita davon weiß, dass dir ein GT Platz gestrichen wird und du dann nur noch einen Vormittagsplatz zugestanden bekommst. Das ist aber nicht in jeder Region in D so. Je nach Platznotlage in der Gemeinde /Stadt. Der Finanzielle Zuschuss der Gemeinde bleibt der gleiche.  Solltest du bei BV Eintritt noch in der Krippe sein mit Kind 1, dann kann, sofern die Notlage der Krippen sehr hoch ist, dein Kind den Krippenplatz verlieren. Aber wie gesagt, das ist je nach Region unterschiedlich. Bei uns in Konstanz machen das die Städtischen Kitas so über zentrale Meldevergabe. Ist dein Kind ü3, dann wird es den Platz behalten  aber evtl halt nicht mehr als GT. 


misses-cat

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Das ist Schwachsinn, im BV ist sie auf den Platz genauso angewiesen wie als wenn sie arbeiten würde, eben weil der Arbeitgeber von heute auf morgen eine Ersatztätigkeit anbieten könnte  Gestrichen werden kann sowas aller frühstens im Mutterschutz nicht eher


misses-cat

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Ach so und wenn euer Landkreis bis jetzt macht ist er im Unrecht und ich würde wäre ich in der Situation sofort mit Klage drohen


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