Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankmeldung bis Mutterschutz

Frage: Krankmeldung bis Mutterschutz

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Sehr geehrter Frau Bader, bis zum Beginn der Mutterschutz bin ich krank geschrieben. Direkt danach möchte ich 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Ich habe aber noch 10 Tage Urlaub. Wird der Urlaub vom Arbeitgeber ausbezahlt, muß der Urlaub nach Mutterschutz genommen werden oder muß er nach 3 Jahren von mir genommen werden? Ihre Antwort wird mich freuen. Viele Grüße Jeannette


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jeannette, laut dem Mutterschutzgesetz kann er bis nach dem EU aufgehoben werden! Gruß, NB


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