Masa Stenta
Hallo liebe Frau Bader, da nach 4,5 Stunden mein Mann nach Hause gehen musste (Kind von der Krippe abholen) hat er eine Krankmeldung von Kinderarzt für diesen Tag bekommen. In der Arbeit hat er aber trotzdem für diesen Tag die restliche 4,5 Stunden als Minusstunden bekommen (trotz der Krankmeldung). Ist das so erlaubt oder gibt's da ein Gesetz wo beschrieben ist wie in dem Fall der AG die Situation behandeln muss? Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort. LG, Masa Stenta
Ich denke, meine Vorrednerinnen haben das erschöpfend geklärt :-)
KielSprotte
Vermutung: da er bereits den halben Tag gearbeitet hat, hat der AG nicht die restlichen Std. vom Gehalt abgezogen (damit er Kinderkrankengeld bekommt), sondern 100% Gehalt gezahlt und im Gegenzug Minusstunden in der Zeitabrechnung hinterlegt.
mellomania
wenn dein mann für diesen tag KEINEN lohn bekommt weil kind krank, dann werden keine stunden abgezogen dein mann war aber da! somit bekommt er voll lohn und die stunden werden abgezogen. hat versicherungstechnische gründe. da er die zeit vorher ja auch wirklich gearbeitet hat. da kann der AG ja jetzt nicht sagen, er vergütet das nicht obwohl dein mann da war.
KielSprotte
Es gibt auf der Verdienstausfallbescheinigung für das KK-Krankengeld ein Feld wo du teilweise Beschäftigung am betreffenden Tag angeben kannst. Den meisten AG ist das aber zuviel Aufwand (und den KK auch), deshalb wird meist der Weg volles Gehalt, aber Minusstd. gewählt. Daher kommt es jetzt auf die Abrechnung an: volles Gehalt = Minusstd., gekürztes Gehalt = keine Minusstd.
Mitglied inaktiv
Bei uns in der Firma besteht die Wahl... Wenn gearbeitet, gehen diese Stunden auf das Zeit Konto. Dann wird kindkrank nicht bezahlt. Oder der Tag wird voll bezahlt und die nicht geleisteten Stunden gehen ins Minus. Die meisten wählen die zweitw variante.
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