Hallo Frau Bader,
ich möchte gerne ab April meine Ausbildung nachholen.Ich bin alleinerziehend.
Meine Chefin plant mich immer ins Mehrarbeitsausgleich frei ein [Maa].
Ich habe jedoch keine Überstunden und so rutsche ich ins Minus. Mein Heitkonto sind schon 30 Minusstunden.
Würden diese Stunden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Gehalt abgezogen werden. Ich bin Vollzeit Dauernachtwache und habe kaum Möglichkeiten diese Minusstunden abzubauen .
Jeden Monat bekomme ich mehr Minus weil sie mir Überstunden frei gibt.
Wir haben ein Zeitkonto und sind an den Bat kf gebunden.
Ich möchte die Wegebau Förderung beantragen und wenn der AG mir die Stunden vom Gehalt abzieht macht sich dass auch die nächsten Jahre auf mein AzubisGehalt bemerkbar und ich bin auf jeden Cent angewiesen
Lg
von
Samira14619
am 12.10.2023, 07:55
Antwort auf:
Minusstunden bei Kündigung
Hallo,
ich kenne Ihren Vertrag nicht. Aber wenn dort bestimmte Stunden drin stehen kann der AG nicht einfach "überstundenfrei" geben und das als Minusstunden anrechnen.
Ich verstehe das ganze System nicht. Entweder werden Überstunden abgefeiert oder es gibt keine Überstunden und Sie rutschen in die Minusstunden. Ist ja ein Widerspruch.
Wenden Sie sich an eine Kollegin vor Ort.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2023
Antwort auf:
Minusstunden bei Kündigung
Wieso würde dir das abgezogen werden? Wenn du nicht um diese Minusstunden gebeten hast und deine Verfügbarkeit nicht eingeschränkt angegeben hast, dann ist das doch ein Annahmeverzug?
Nimm dir einen Anwalt wenn die dir das wirklich abziehen.
von
lilly1211
am 12.10.2023, 09:12
Antwort auf:
Minusstunden bei Kündigung
Das geht dann zu Lasten deiner Chefin. Du hast deine Arbeit angeboten, sie hat scheinbar keine - ihr Problem. das darf auch nicht als Minusstunden auftauchen. Weise sie noch einmal darauf hin, das du nicht willens bist Minusstunden anzuhäufen.
https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/
Unten steht dieser Passus: Das bedeutet: Kommt es zu Minusstunden, weil keine Arbeit vorlag und der Arbeitnehmer hat seine Zeit und seine Arbeitskraft angeboten, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen trotzdem voll zu entlohnen – ohne dass dieser nacharbeiten muss. Der Arbeitgeber befindet sich dann nämlich im sogenannten Annahmeverzug. Wenn der Arbeitgeber aus Mangel an Arbeit die betroffene Stelle verkleinern bzw. die Stundenanzahl verringern möchte, dann muss dies durch einen neu aufgesetzten Vertrag passieren.
Du solltest auch prüfen ob es überhaupt die rechtliche Grundlage bei euch gibt das es ein Stundenkonto gibt.
von
Neverland
am 12.10.2023, 17:25