Frage: Minusstunden bei Kündigung

Hallo Frau Bader, ich möchte gerne ab April meine Ausbildung nachholen.Ich bin alleinerziehend. Meine Chefin plant mich immer ins Mehrarbeitsausgleich frei ein [Maa]. Ich habe jedoch keine Überstunden und so rutsche ich ins Minus. Mein Heitkonto sind schon 30 Minusstunden. Würden diese Stunden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Gehalt abgezogen werden. Ich bin Vollzeit Dauernachtwache und habe kaum Möglichkeiten diese Minusstunden abzubauen . Jeden Monat bekomme ich mehr Minus weil sie mir Überstunden frei gibt. Wir haben ein Zeitkonto und sind an den Bat kf gebunden. Ich möchte die Wegebau Förderung beantragen und wenn der AG mir die Stunden vom Gehalt abzieht macht sich dass auch die nächsten Jahre auf mein AzubisGehalt bemerkbar und ich bin auf jeden Cent angewiesen Lg

von Samira14619 am 12.10.2023, 07:55



Antwort auf: Minusstunden bei Kündigung

Hallo, ich kenne Ihren Vertrag nicht. Aber wenn dort bestimmte Stunden drin stehen kann der AG nicht einfach "überstundenfrei" geben und das als Minusstunden anrechnen. Ich verstehe das ganze System nicht. Entweder werden Überstunden abgefeiert oder es gibt keine Überstunden und Sie rutschen in die Minusstunden. Ist ja ein Widerspruch. Wenden Sie sich an eine Kollegin vor Ort. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2023



Antwort auf: Minusstunden bei Kündigung

Wieso würde dir das abgezogen werden? Wenn du nicht um diese Minusstunden gebeten hast und deine Verfügbarkeit nicht eingeschränkt angegeben hast, dann ist das doch ein Annahmeverzug? Nimm dir einen Anwalt wenn die dir das wirklich abziehen.

von lilly1211 am 12.10.2023, 09:12



Antwort auf: Minusstunden bei Kündigung

Das geht dann zu Lasten deiner Chefin. Du hast deine Arbeit angeboten, sie hat scheinbar keine - ihr Problem. das darf auch nicht als Minusstunden auftauchen. Weise sie noch einmal darauf hin, das du nicht willens bist Minusstunden anzuhäufen. https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/ Unten steht dieser Passus: Das bedeutet: Kommt es zu Minusstunden, weil keine Arbeit vorlag und der Arbeitnehmer hat seine Zeit und seine Arbeitskraft angeboten, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen trotzdem voll zu entlohnen – ohne dass dieser nacharbeiten muss. Der Arbeitgeber befindet sich dann nämlich im sogenannten Annahmeverzug. Wenn der Arbeitgeber aus Mangel an Arbeit die betroffene Stelle verkleinern bzw. die Stundenanzahl verringern möchte, dann muss dies durch einen neu aufgesetzten Vertrag passieren. Du solltest auch prüfen ob es überhaupt die rechtliche Grundlage bei euch gibt das es ein Stundenkonto gibt.

von Neverland am 12.10.2023, 17:25



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kündigung in EZ

Guten Tag, ich bin noch bis September in meiner Elternzeit. Aktuell überlege ich meine Stelle nicht mehr anzutreten, da der Fahrtweg zu lang und die Arbeitszeiten nicht mit der Kinderbetteuung kompatibel sind. Wenn ich mir nun in der näheren Umgebung etwas zu September oder Oktober suche, wie verhält es sich mit der Kündigung. Kündigen erst zum End...


Kündigung des Arbeitnehmers vor Geburt

Hallo, ich habe selbst zum 31.03. gekündigt und meine Frau erwartet Zwillinge zum 22.04.(wird voraussichtlich eher vorher). Ich würde gerne 3 Monate Elterngeld ab Geburt beziehen und dann eine neue Beschäftigung antreten. Ist es korrekt, dass ich Elterngeld beantragen kann und dafür die Monate 04/2023 bis 03/2024 als Grundlage herangezogen we...


Kündigung Arbeitnehmer Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln, also kündigen. Arbeitsbeginn beim neuen AG soll der 01.06.24 sein. Mein Kind wurde am 13.08.2023 geboren, die Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber habe ich wie folgt vereinbart: "Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 15.1...


Elternzeit und Kündigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit endet am 30.5. und ich würde gerne zum 31.5. kündigen. Mein neuer Vetrag ist aber noch nicht da, sodass ich ungern Ende Februar kündigen möchte. Daher meine Frage: Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit in diesem Fall nicht gelten, sondern nur noch die vertragl...


Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w...


Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...


Resturlaub bei Kündigung in der EZ

Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine...


Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern

Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen.  An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...