Resi93
Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sagte mein Disponent zu mir, das kriegen wir hin ist kein Problem (da stand es mit dem Umzug noch im Raum das wusste mein AG) Jetzt aber als der Umzug feststand sagte man mir, dass das dann der Standort Bielefeld entscheidet, ob sie mich übernehmen. Ich bin mir ziemlich sicher & mein gefühl sagt mir dass sie mich loswerden wollen.. weil sie wissen dass ich alleinerziehend bin und nicht flexibel in den Arbeitszeiten bin. Das macht mir jetzt leider Sorgen. Darf mein AG mich wirklich problemlos kündigen weil ich wegziehe obwohl sie mir dort auch die Arbeit nach der EZ ermöglichen könnten? lg
Hallo, entscheidend ist der Arbeitsvertrag. Grds haben Sie aber, wenn sich dies nicht aus dem Vertrag oder besonderen Umständen ergibt, keinen Anspruch auf eine Versetzung wegen Umzug. Liebe Grüße NB
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