Tema294
Hallo Frau Bader, Wir haben folgende Situation: Mein Sohn ist in einer Kita Einrichtung im Bundesland Bremen (Krippe und Kindergarten) aktuell in der Krippe. Er wird am 6.März 3 Jahre alt und wir haben letzte Woche die Kündigung für den Krippenplatz zum 31.7. geschrieben sowie die Anmeldung im Kindergarten... jetzt kam die Kita Leitung auf uns zu und teilte uns freudig mit, dass zum 1.2. schon ein Platz frei ist und unser Sohn wechseln kann. Damit sind wir absolut nicht einverstanden, da er in unseren Augen noch nicht bereit ist für den Wechsel (trägt noch Windeln, Trennung morgens fällt schwer und er hat sich gerade mit 2 Erziehern zurecht gefunden, er braucht noch sehr viel Nähe und würde in der großen Gruppe völlig untergehen zumal da aktuell nur eine feste Erzieherin für 20 Kinder ist...). Jetzt wurde gesagt gut dann aber zum 1.3. der Wechsel und mehr könnte sie uns nicht entgegenkommen weil der Platz in dem Moment wo er 3 wird frei ist und neu vergeben werden muss wenn ihn eine andere Familie benötigt. Nun zu unseren Fragen: Hat unser Sohn nicht bis mindestens zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf den Krippenplatz? Und wieso kann die Kita so spontan den Platz kündigen? Gibt es da nicht auch eine Kündigungsfrist? Können wir den Platz rechtlich einfordern und vielleicht sogar noch länger als zum 3. Geburtstag in Anspruch nehmen? Wir sind völlig vor den Kopf gestoßen, dass es auf einmal so schnell gehen soll und fühlen uns überhaupt nicht gut mit der Entscheidung der Leiterin. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, ich würde einen Anspruch bis zum 28.02. auf den Krippenplatz sehen. Dieser ist rein abhängig vom ALter, nicht von den Bedürfnissen des Kindes. Liebe Grüße NB
zweizwerge
Relevanter als der allgemine Rechtsanspruch ist doch eigentlich Euer Vertrag mit der Einrichtung. Was sagt der denn? Meine Vermutung: der Vertrag wird bis zum 31.7.25 gehen, weil das der übliche Termin für einen Wechsel in den Kindergarten ist. Dann könntet Ihr auf diesem Vertrag sicher bestehen. Die Frage ist allerdings, ob sie Euch danach einen Kindergartenplatz anbieten, wenn das eben noch nicht geregelt ist und Ihr jetzt nicht das macht, was sie Euch vorschlagen. Natürlich müssen die den Platz jetzt neu vergeben. Aber vermutlich werden zum Sommer weitere Plätze frei, wenn Kindergartenkinder in die Schule gehen. Vielleicht sind das aber weniger als Kinder aus der Krippe aufrücken würden? Die Altersstruktur könnt Ihr vielleicht besser überblicken... Was wäre schlimmer: jetzt schon in den Kindergarten oder ab Sommer kein Betreuungslatz mehr in dieser Einrichtung?
Ani123
Was steht im Vertrag? Steht dort, dass der Platz 1) bis zum 3. Geburtstag ist oder dass er 2) bis zum Kitaende des 3. Geburtstag geht? Das macht den Unterschied. Bei 1) endet der Anspruch auf den Platz am 3. Geburtstag. Bei 2) endet er am 31.07.2025 Wie verläuft dir Anmeldungen bei ihnen? Wenn es online ist, haben sie ihr Kind darüber für den Kindergarten angemeldet? Wenn es online ist und sie haben es nicht darüber angemeldet wird ihr Kind keinen Kindergartenplatz bekommen. Bis August 2025 sind zwar noch mehrere Monate, wobei nicht gesagt ist, dass es bis dahin z. B. windelfrei und/oder offener ggü. anderen Personen ist. Sollte aus personellen Gründen die Betreuung der Kinder gefährdet sein sollten sie dieses der Leitung mitteilen. Wenn die Leitung nicht handelt können sie es dem Jugendamt, der Stadt und/oder Gemeinde melden. Wenn sie Bedenken haben, dass ihr Kind dort gut betreut ist frage ich mich, wie sich das ab August 2025 ändern soll. Die Situation wäre vermutlich gleichbleibend. Daher wäre eine andere Kita vielleicht besser. Ich würde den Kitaplatz zum 01.03. annehmen. Erfragen sie, wie der Wechsel erfolgen soll. Gewöhnen die Erzieher der Krippe das Kind ein oder muss das ein Elternteil übernehmen? Die Kita ist nicht verpflichtet ihnen einen Betreuungsplatz ab August 2025 zur Verfügung zu stellen. Ob der Rechtsanspruch auf Betreuung damit erfolgt ist, dass ihnen ein Betreuungsplatz zu März geboten wird sollten sie erfragen. Ggf. steht ihnen dadurch keine weitere Zuweisung zu und sie hätten kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Gehaltsausfall zu. Ihnen blieben in dem Fall darauf zu hoffen einen Platz nach Anmeldung zu bekommen.
Tema294
Danke für die Antwort! Ja der Vertrag geht bis zum 31.7. Den haben wir gerade eine Woche vorher gekündigt und zum Kindergarten angemeldet und uns wurde auch schon gesagt, dass wir definitiv den Platz sicher haben. Das läuft in der Einrichtung immer so, dass die Erzieher dann die Eingewöhnung oder Umgewöhnung übernehmen und immer mal mit dem Kind rüber in den Kindergarten gehen. Dahingehend müssten wir uns also keine Sorgen machen, einen Platz zum Sommer hätten wir auf jeden Fall, das jetzt wäre halt "freiwillig" wenn da nicht die andere Familie wäre die den Platz benötigt und auch nur weil ein Platz im Kindergarten frei geworden ist, da eine Familie weggezogen ist... Nach dem Vertrag schaue ich nochmal, ich hatte eigentlich gehofft dass es seitens der Einrichtung auch eine Kündigungsfrist gibt, denn auf der Elternseite gibt es m.M.n eine von 3 Monaten.
Tema294
Der Vertrag geht bis zum 31.7. Den haben wir gerade letzte Woche gekündigt und wir haben auch schon gesagt bekommen dass wir den Platz im Kindergarten sicher haben. Das geht immer nach Punkten, wir sind ganz vorne dabei, da noch ein Geschwisterkind dort in der Einrichtung ist, wir beide berufstätig sind und unser Kind dann halt 3 ist...
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