JaSch1604
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Wenn ich dann arbeitslos werde und mein Elterngeld ausläuft habe ich dann Anspruch auf ALG oder etwas anderes? Soweit ich weiß muss man für ALG für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was ich nicht tue, da meine Zwillinge dann noch nicht in den Kindergarten gehen. LG Jana
Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Elterngeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB
Ani123
Ab dem Tag wo das Geschäft geschlossen hat sind sie nicht mehr in EZ. Lassen sie sich bescheinigen wie lange sie für welches Kind in EZ waren. Das kann relevant sein, wenn sie bei einem neuen Arbeitgeber nochmal EZ nehmen möchten oder TZ in EZ arbeiten wollen. Die EZ können sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Und da ihnen für jedes Kind 3 Jahre zustehen sind es 6 Jahre. Ich hoffe, dass sie die EZ für nur ein Kind gemeldet haben und nicht nur gemeldet haben, dass sie EZ nehmen. Im zweiten Fall würden die EZ von beiden Kindern parallel laufen was nicht sein müsste. Ohne EZ und Arbeitgeber sind sie Hausfrau. Beziehen Sie EG sind sie weiterhin krankenversichert. Sobald das endet können Sie 1) wenn sie verheiratet sind in die Versicherung ihres Mannes wechseln oder 2) müssen sich freiwillig gesetzlich krankenversichernwas ca. 200 € monatlich kostet. Sollten die Kinder über sie vedichertdein denken sie an den rechtzeitigen Wechsel in die Versicherung des Vaters. Ohne Kinderbetreuung steht ihnen kein ALG1 zu. Der Kindsvater ist vorrangig dafür zuständig die Kinder und sie finanziell zu unterhalten. Reicht das nicht können sie z. B. Kindergeldzuschuss, Wohngeld, Bürgergeld beantragen. Wie alt sind ihre Kinder? Ab dem 1. Geburtstag besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuugsplatz welchen sie geltend machen können.
JaSch1604
Wir sind nicht verheiratet, aber wohnen zusammen, wie verhält es sich dann wegen der Versicherung? Die Zwillinge sind jetzt im Januar 1 geworden, soweit ich weiß muss man allerdings für Kinder unter 2 hohe Betreuungskosten bezahlen.
peekaboo
Hallo, Unverheiratete ohne Arbeitgeber oder Elterngeldbezug sind nicht Krankenversichert. Du müsstest Dich selber versichern oder heiraten ( falls der zukünftige Ehemann gesetzlich versichert ist, kannst Du dort unterschlüpfen)
misses-cat
In jedem Landkreis , ja in jeder Stadt unterschiedlich wie hoch der Beitrag ist für die Kinderbetreuung Wie schon geschrieben versichern muss du dich selber oder ihr heiratet falls dein Partner gesetzlich versichert ist kannst du mit in die Versicherung
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