Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillzeit meine Rechte ab dem 12 Lebensmonat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stillzeit meine Rechte ab dem 12 Lebensmonat

Elizabet

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Guten Morgen Frau Bader, Ich habe versucht etwas im Internet zu recherchieren, doch alle Einträge waren vor 10 Jahren oder vor dem neuen Gesetz 2018. Meine Frage ist, da ich in der Wechselschicht arbeite und wieder anfange zu arbeiten, mein Kind (1 Jahr geworden) noch sehr viel stille vor allem während der Schübe (am aller meisten nachts) ob es da neue Regelungen gibt. Oder ob sich was an den Arbeitszeiten und dem Beschäftigungsverbot zwischen 20 und 6 Uhr was geändert hat und am Wochenende… bin ein wenig ratlos und weiß nicht , wie ich das hinbekommen soll, wenn ich quer durch Deutschland unterwegs bin, meine Schichten sind meinstens 12 bis 14 Stunden lang. Vielen lieben Dank für Ihre Arbeit und Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier muss man unterscheiden: 1. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, § 7 MuSchG. Hier sind Sie raus. 2. Anders sieht es jedoch bei den Beschäftigungsverboten aus. Hier gibt es diese Obergrenze nicht. § 4 MuSchG: Arbeitszeit höchstens 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche § 5 MuSchG: stillende Frauen dürfen nicht zwischen 20 und 6:00 Uhr beschäftigt werden. § 6 MuSchG: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen § 9 MuSchG: Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, die die Höhe der Stilzeiten begrenzt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Für dich gilt das Mutterschutzgesetz genauso, wie es geschrieben ist. Dort ist doch klar geregelt, was du darfst und was nicht, auch fürs Stillen. Aber ein Still-BV wirst du wohl eher nicht bekommen.


mellomania

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Auch wenn das Kind bereits 1 Jahre alt ist?


Mitglied inaktiv

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Die Rechte gelten so lange du stillst. Aber das komplette Still BV, wo du also wie schwanger auch, bezahlt zuhause bleibst komplett, gilt a) nur für bestimmte Tätigkeitsfelder und b) zahlen das die Kassen meist nur bis zum 1. Lebensjahr.


Elizabet

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Vielen lieben Dank, dass hilft mir schon sehr weiter! BV möchte ich auch nicht , möchte nur das man es mir nicht schwer macht und vor allem möchte ich nicht , dass mich der BR erpresst (soll mit meinen Stunden runtergehen, für mich ist es momentan Erpressung). Es ist für meine Psyche nicht gerade vorteilhaft!


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