Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, seit April 2010 bin ich nach einem Jahr Elternzeit an meinen Arbeitsplatz, allerdings in Teilzeit, zurückgekehrt! Meine Arbeitszeit ist von 8- 12 Uhr. Die Personalärztin wies mir, wie auch schón in der Schwangerschaft, einen Schonplatz zu, da ich noch stille und nicht im Labor arbeiten darf. Sie teilte mir auch mit, dass mir eine Stunde zum Stillen meines Kindes während der Arbeitszeit zusteht, das heisst, ich müsste erst 8:30 Uhr auf Arbeit sein und dürfte 11:30 Uhr gehen??? Ist das richtig? Ausserdem dürfte ich Arztbesuche während meiner Arbeitszeit wahrnehmen? Den Hintergrund möchte ich auch kurz erklären. Ich habe kurzfristig einen Termin bei meiner Frauenärztin bekommen, was wirklich dringend ist- allerdings 11 Uhr. d.h. also während der Arbeitszeit, meine Chefin, die Oberärztin wollte mir das verbieten? Wer hat denn Recht? Als ich ihr das Mutterschutzgesetz vorlegte, meinte sie das es für mich nicht mehr gilt, da ich nicht schwanger bin...die Personalärztin sieht dies aber anders. Ich hoffe sie können wir weiter helfen, vielen Dank, lg Leene
Hallo, ich stimme sumsum voll bei der Antwort zu Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn du doch das Mutterschutzgesetz vorgelegt hast, müsstest du dir deine Fragen selbst beantworten können. Natürlich gilt das MuSchG auch für Stillende Frauen! Allerdings nicht jeder Passus - logischerweise. zB das Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor der Geburt betrifft nur schwangere Frauen (egal ob sie stillen oder nicht). Für die Untersuchungen gilt §16: Dort wird "nur" von Frauen gesprochen - also auch du! Dann ist noch wichtig, ob dein Arzttermin für eine Untersuchung im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Mutterschaft ist. Erst dann bist du für die Untersuchung freizustellen Für die Stunde zum Stillen. Dafür gibts § 7 MuSchG. Darin steht, dass dir diese Stunde zusteht. Es ist aber nicht geregelt wie das ablaufen soll. Wenn ich den Text richtig interpretiere, ist die Stillpause extra nicht zeitlich festgelegt, damit du dich nach deinem Kind richten kannst. Hätte jetzt vermutet, dass eine Pause ziemlich MITTEN in der Arbeitszeit fürs Stillen am geeignetsten ist. Aber das sollte mit der Personalchefin gut zu regeln sein. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Leene, vielleicht nicht gerade die Antwort, die Du hören willst, und auch nicht rechtlich fundiert. Ich finde es schon ein extremes Entgegenkommen von Deiner Personalerin, dass Du mit einem über 1 1/4 jährigen Kind bei einem Teilzeitjob überhaupt eine Stillpause genehmigt bekommst. Und dann auch noch eine (!) Stunde. Ich würde mich als Deine Kollegin sehr ärgern, wenn Du das noch ausnutzt, um insgesamt weniger Stunden auf Arbeit zu sein. Stillpause bedeutet doch, dass Du in der Zeit abpumpst, machst Du das überhaupt? Und dann noch den Arztbesuch während der Arbeitszeit... Ich hoffe, Du nimmst mir meine Ehrlichkeit nocht übel, aber vielleicht besser ich, als dass Deine Kollegen tratschen.
Mitglied inaktiv
ich nehm dir deine Antwort nicht übel, ich habe das Mutterschutzgesetz, also die Stunde zum Stillen und auch die Freistellung für einen Arztbesuch noch nicht ausgenutzt, ich bin immer fair meiner Kollegin gegenüber gewesen, habe meine Arbeit immer vollendet und bin ggf. auch länger geblieben. Wenn ich allerdings vorgworfen bekommen, dass ich eine halbe Stunde zu spät kam ( weil ich mein Kind durch plötzliche Krankheit am Morgen, schnell zu meinen Großeltern bringen musste) möchte ich mich schon gern über meine Rechte informieren um auch meiner Kollegin mitzuteilen, dass ich diese Rechte HÄTTE, diese aber nicht ausnutze. Da ich ja eh nur 4 Stunden arbeite. Meinen Termin beim Arzt, habe ich wegen der bevorstehenden Urlaubszeit sehr kurzfristig bekommen- und ich muss ihn wahrnehmen, ich hätte selbstverständlich Überstunden genommen, da mir das aber auch vorgworfen wurde, wollte ich mich hier ebenfalls vergewissern, welche Rechte ich in der Hinsicht HÄTTE. Da mein Kind nun eh krank ist und ich mit ihr krankgeschrieben bin, kann ich heute den Termin bei meiner Ärztin ohne Überstunden und schlechtem Gewissen wahrnehmen. Danke für eure Antworten, lg Leene
Mitglied inaktiv
Danke für Deine Antwort. So hab ich vollstes Verständnis, Deine erste Frage lang halt nur ein bissel anders ;-) Kuck mal, das hier hab ich noch gefunden zum Thema Stillen und Beruf. http://www.bfr.bund.de/cm/207/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf Gute Besserung!!!
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