Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzlohn in Stillzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutzlohn in Stillzeit

Viga22

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Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite normalerweise teilweise im Bereitschaftsdienst zwischen 20 und 24 h auch über Nacht.  Nun kehre ich nach meiner Elternzeit zurück in den Beruf und möchte noch einige Monate weiter stillen.   Wenn ich dementsprechend von Bereitschaftsdienst und Nachtarbeit freigestellt werde, also nur zu "Regelzeiten" arbeite, habe ich dann ein Recht auf den Mutterschutzlohn analog zur Schwangerschaft?    Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, stillende Frauen dürfen nicht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Es kommt jetzt auf den Arbeitsvertrag an. Danach kann der AG Sie uU nur noch tagsüber einteilen. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Wie alt ist denn dein Kind? Und was steht im Vertrag bezüglich deiner Arbeitszeiten?


Neverland

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Solange du stillst - ja. Muss aber dem AG auf dessen Verlangen nachgewiesen werden. Anspruch auf stillpausen hast du nach dem ersten Geburtstag nicht mehr.  Fraglich ist es, ob man sich damit keinen BBärendienst tut. Ich kennen eigentlich keine andere Mutter, welche da dann noch auf Mutterschutz gepocht hat. Ich selbst auch nicht. Man hat halt mit dem AG gesprochen. Dann aber auch nir so Bezahlung gefordert, wie gearbeitet wurde. Den spätestens nach der EZ ist man kündbar - da findet sich immer ein Kündigungsgrund. Wenn AG wirklich will. Muss aber auch sagen, meibe AG hatten da Verständnis- geben und nehmem. Ich hatte so kaum Probleme wegen Schichten, wochenendarbeit oder Urlaub in den Ferien. Alles Dinge wo ein AG fies werden kann.


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