australienneuseeland
Liebe Frau Bader, Sie haben mir soeben eine Antwort auf meine gestrige Frage geschrieben. Das war mir aber alles längst klar. Meine Hauptfrage war, ob ich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich habe, wenn ich wg stillen als Ärztin nach dem 1. Lebensjahr keine 24-Std-Dienste machen kann, sondern nur 40 Std pro Woche tagsüber arbeite. Vielen Dank!
Hallo, ja, wenn diese regelmäßig im Bezugszeitraum geleistet wurden. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite normalerweise teilweise im Bereitschaftsdienst zwischen 20 und 24 h auch über Nacht. Nun kehre ich nach meiner Elternzeit zurück in den Beruf und möchte noch einige Monate weiter stillen. Wenn ich dementsprechend von Bereitschaftsdienst und Nachtarbeit freigestellt werde, also nur zu "Regelzeiten" arbe ...
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