Liebe Frau Bader, Sie haben mir soeben eine Antwort auf meine gestrige Frage geschrieben. Das war mir aber alles längst klar. Meine Hauptfrage war, ob ich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich habe, wenn ich wg stillen als Ärztin nach dem 1. Lebensjahr keine 24-Std-Dienste machen kann, sondern nur 40 Std pro Woche tagsüber arbeite. Vielen Dank!
von australienneuseeland am 23.08.2022, 10:41