FrauMaus
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich teilen uns die Elternzeit unserer Tochter 50/50. Das erste halbe Jahr bleibe ich zu Hause und beginne dann im Januar wieder Teilzeit zu arbeiten und mein Partner übernimmt zu Hause. Da ich voraussichtlich im Januar noch stillen werde, stelle ich mir die Frage, wie das mit meiner Arbeitsstelle vereinbar ist. Welche Rechte habe ich? In der Schwangerschaft wurde ich freigestellt, weil ich Dienst an der Waffe leiste und dies nicht mit der Schwangerschaft vereinbar war, wegen des Mutterschutzgesetzes (Dienstsport und Schießen). Wissen Sie, ob ich in der Stillzeit unter die gleichen Richtlinien falle und wenn ja, ob ich freiwillig wieder in den Außendiest gehen darf? Vielen Dank.
Hallo, bis zum 1. Geb kommt eine Freistellung zum Stillen in Betracht. Ansonsten stellt Außendiesnt oder der Umgang mit Waffen kein Grund für ein Still-BV dar, dies wird ausgesprochen, wenn die Milch leiden könnte. Liebe Grüße NB
Dojii
Ein Stillbeschäftigungsverbot gibt es nur, wenn von der Tätigkeit selbst eine Gefahr für die Muttermilch ausgeht, weil du bspw. mit Chemikalien arbeiten musst. Von daher würde ich sagen, bis auf die gesetzlichen zusätzlichen Stillpausen musst du ganz normal arbeiten gehen.
FrauMaus
Hallo Dojii, ein Stillbedchäftigungsverbot möchte ich nicht, ich will ja arbeiten gehen. Deshalb haben wir uns die Elternzeit ja so aufgeteilt.
Dojii
Ich weiß nicht, ob das in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt ist, aber in einigen Bundesländer darfst du während du stillst nicht im Außendienst eingesetzt werden. Ggf. müsstest du deinen Dienstherren direkt fragen, wie das in eurem BL geregelt ist.
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