Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillzeit in der Tierarztpraxis

Frage: Stillzeit in der Tierarztpraxis

Apikalia

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Liebe Frau Bader,  ich arbeite in einer kleinen Tierarztpraxis und bekam in der Schwangerschaft teilweise ein BV, da ich vom Mutterschutz Gesetz nur noch Büro Tätigkeiten ausführen durfte.  Nun stille ich mein Baby noch und beginne ab dem neuen Jahr wieder zu arbeiten. Das Mutterschutz Gesetz gilt in den meisten Punkten für Schwangere wie für Stillende. (Natürlich darf ich jetzt schwer heben oder beim Röntgen dabei sein).    Während meiner Elternzeit wurde die Praxis verkauft und meine neue Chefin behauptet eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt zu haben, die ergibt, dass ich als stillende Mutter überall ohne Einschränkung in Praxis und OP einsetzbar bin. Dies erstaunt mich sehr.    folgende Informationen habe ich gefunden:  „Verbot des Umgangs für werdende oder stillende Mütter mit Stoffen oder Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind.  Zu den krankheitsübertragenden Gefahrstoffen gehören zum Beispiel bestimmte Tierhaare, verunreinigtes Verbandsmaterial, Blut oder sonstige Körperflüssigkeiten der zu behandelnden Tiere. Bei der Diagnostik und Behandlungen von Tieren sowie bei Untersuchungen von tierischen Materialien kann nicht ausgeschlossen werden, dass die mit diesen Aufgaben beschäftigte Mitarbeiterin Krankheitserregern ausgesetzt ist. Ein Beschäftigungsverbot liegt immer dann vor, wenn ein Infektionsrisiko durch Krankheitserreger, die vom Tier auf Menschen übertragen werden können, nicht ausgeschlossen werden kann.“ „Im Mutterschutz gilt das Risikominimierungsgebot in besonderem Maße; so bedürfen werdende oder stillende Mütter in einigen Fällen einen über den normalen Umfang des Arbeitsschutzes hinausgehenden Schutz. Dabei sind auch Risiken zu berücksichtigen, die durch Unachtsamkeiten, Arbeitsplatzbedingungen und besondere Belastungen, wie Zeitdruck, Notfall, Personalknappheit entstehen.“ Selbstverständlich bin ich bereit alle Aufgaben auszuführen, die das Stillen nicht gefährden, allerdings hat selbst die Tätigkeit an der Anmeldung Notfall Charakter. Fällt die zweite Assistenz kurzfristig weg, bin ich alleine in der Praxis und somit für alles verantwortlich. Das ich stille wird in einem Notfall niemanden interessieren.  Können Sie mir bitte Ihre Meinung zu dem Sachverhalt schreiben? Stimmt es, dass obwohl Schwangere in diesem Arbeitsfeld kaum einsetzbar sind, dies für Stillende gar nicht anwendbar ist?  Vielen lieben Dank im Voraus! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Eine Gefährdung durch Gefahrstoffe oder Krankheitserreger muss bei einer stillenden Frau genauso bechtet werden wie bei einer schwangeren Frau. Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Worin genau siehst DU denn eine Gefahr für deine Mumi? Und wie alt ist das Kind?


Apikalia

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Hallo, wie alt mein Kind ist, ist unerheblich, da die Länge der Stillzeit nicht vorgeschrieben werden darf.    Es muss laut Mutterschutz Gesetz ausgeschlossen sein, dass ich mit Krankheitserregern in Berührung komme.  In diesen Bereichen ist es unmöglich dies zu ermöglichen:  - Assistenz im Arztzimmer und OP -> große Gefahr vom Tier verletzt zu werden, sodass ich evtl Medikamente einnehmen muss, die ein abstillen bedeuten, Narkosegase die ich nicht einatmen darf, Arbeit mit Notfall Charakter, etc - Labor: Zu den krankheitsübertragenden Gefahrstoffen gehören zum Beispiel bestimmte Tierhaare, verunreinigtes Verbandsmaterial, Blut oder sonstige Körperflüssigkeiten der zu behandelnden Tiere.    Es ist gar nicht möglich, diese Arbeiten zu vermeiden, da die Tätigkeit an der Anmeldung bedeutet, dass ich alle Labor Untersuchungen mache und die TFA im Arztzimmer ablöse.    Es ist auch völlig unerheblich, dass das Risiko vielleicht gering erscheint.    liebe Grüße 


misses-cat

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Alles was du aufzählt zählt für ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft relevant aber nicht in der Stillzeit. Ich weiß nicht woher du deine Infos her hast aber sie sind nicht korrekt In der Stillzeit sind nur noch Situationen relevant die deine Muttermilch schädigen können  Und das du zb Angst hast das ein Tier dich verletzt und du Medikamente einnehmen musst die in die Milch über gehen ist da ganz sicher nicht abgedeckt  Sondern zb wenn du mit radioaktiven Stoffen arbeiten würdest 


Apikalia

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https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/dtbl/archiv/2008/artikel/dtb0708schwanger.pdf https://www.med.uni-rostock.de/fileadmin/Verwaltung/studiendekanat/Studieren_mit_Kind/Ratgeber_Mutterschutz_Umgang_mit_Tieren.pdf das Mutterschutz Gesetz gilt bis auf wenige Ausnahmen genauso in der SS wie in der Stillzeit.    In der Tierarztpraxis gelten besondere Schutzmaßnahmen, wenn dir das nicht bekannt ist verstehe ich nicht genau warum du meine Frage beantwortest? 


misses-cat

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Du ich kenne diese Maßnahmen, mein Stand ist das sie nur für Tierärztinnen gelten, bist du aber nicht 


Apikalia

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Aha, stillende Tierärzte dürfen kein Kontakt zu Erregern haben aber stillende TFAs schon 🙄 eine stillende Tierärztin darf ein totes Tier nicht untersuchen aber ich darf es? Das könnte ich jetzt noch endlos fortsetzen.    da du dich angeblich so gut auskennst, ist dir bewusst das TFA's sehr viele Aufgaben von Tierärzten deligiert bekommen? (Impfungen, Injektion, Infusion, etc).  nochmal, wenn du dich in diesem Gebiet nicht auskennst, finde ich es unangemessen Kommentare zu schreiben. Ich bin bereit alle arbeiten zu erledigen die mit der Stillzeit vereinbar sind und deshalb muss der Arbeitsplatz angepasst werden, was bei einer TFA viel einfacher ist als bei einer Tierärztin.  Ich bin an einer kurzen Einschätzung von Frau Bader interessiert und werde mich sonst an zuständige Behörden wenden.    Danke trotzdem für deine Mühe. 


misses-cat

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Wenn du meinst das du die Weisheit nur für dich. Hast bedenke aber das ein still bv keinen Kündigungsschutz bedeutet nur die ersten 4 Monate nach der Geburt und da du geschrieben hast das du in einer kleinen Praxis arbeitest seit ihr unter 15 Angestellte du bist also deinen Job bald los, mein Patenkind ist gerade in Elternzeit am Arbeiten beim Tierarzt trotz stillen alles mit dem Mutterschutz zu vereinbaren 


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