Liebe Frau Bader,  ich arbeite in einer kleinen Tierarztpraxis und bekam in der Schwangerschaft teilweise ein BV, da ich vom Mutterschutz Gesetz nur noch Büro Tätigkeiten ausführen durfte.  Nun stille ich mein Baby noch und beginne ab dem neuen Jahr wieder zu arbeiten. Das Mutterschutz Gesetz gilt in den meisten Punkten für Schwangere wie für Stillende. (Natürlich darf ich jetzt schwer heben oder beim Röntgen dabei sein).    Während meiner Elternzeit wurde die Praxis verkauft und meine neue Chefin behauptet eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt zu haben, die ergibt, dass ich als stillende Mutter überall ohne Einschränkung in Praxis und OP einsetzbar bin. Dies erstaunt mich sehr.    folgende Informationen habe ich gefunden:  „Verbot des Umgangs für werdende oder stillende Mütter mit Stoffen oder Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind.  Zu den krankheitsübertragenden Gefahrstoffen gehören zum Beispiel bestimmte Tierhaare, verunreinigtes Verbandsmaterial, Blut oder sonstige Körperflüssigkeiten der zu behandelnden Tiere. Bei der Diagnostik und Behandlungen von Tieren sowie bei Untersuchungen von tierischen Materialien kann nicht ausgeschlossen werden, dass die mit diesen Aufgaben beschäftigte Mitarbeiterin Krankheitserregern ausgesetzt ist. Ein Beschäftigungsverbot liegt immer dann vor, wenn ein Infektionsrisiko durch Krankheitserreger, die vom Tier auf Menschen übertragen werden können, nicht ausgeschlossen werden kann.“ „Im Mutterschutz gilt das Risikominimierungsgebot in besonderem Maße; so bedürfen werdende oder stillende Mütter in einigen Fällen einen über den normalen Umfang des Arbeitsschutzes hinausgehenden Schutz. Dabei sind auch Risiken zu berücksichtigen, die durch Unachtsamkeiten, Arbeitsplatzbedingungen und besondere Belastungen, wie Zeitdruck, Notfall, Personalknappheit entstehen.“ Selbstverständlich bin ich bereit alle Aufgaben auszuführen, die das Stillen nicht gefährden, allerdings hat selbst die Tätigkeit an der Anmeldung Notfall Charakter. Fällt die zweite Assistenz kurzfristig weg, bin ich alleine in der Praxis und somit für alles verantwortlich. Das ich stille wird in einem Notfall niemanden interessieren.  Können Sie mir bitte Ihre Meinung zu dem Sachverhalt schreiben? Stimmt es, dass obwohl Schwangere in diesem Arbeitsfeld kaum einsetzbar sind, dies für Stillende gar nicht anwendbar ist?  Vielen lieben Dank im Voraus!