Jalel
Sehr geehrte Frau Bader, Ich fange demnächst wieder als Ärztin in der Klinik an zuarbeiten. Ich stille mein Kind (14M) noch tags und nachts. Kann mein Chef von mir verlangen von 7:30-17:00 Uhr tagsüber als Notarzt tätig zu sein? Oder ist diese Tätigkeit mit einen zu hohen gesundheitlichen Risiko verbunden? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, einen Anspruch auf Freistellung zum Stillen haben Sie nicht. Frage ist, ob die Tätigkeit als Notarzt ein Problem für die Muttermilch mit sich bringen kann zB durch Berührung mit irgendwelchen Chemikalien). das kann ich nicht beurteilen, wenden Sie sich diesbezüglich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Welche konkrete Gefahr siehst du denn für deine Milch? Du als Ärztin müsstest deine Frage doch am ehesten selbst beantworten können?!
User-1736455377
Die Frage ist doch eher: wie willst du überhaupt stillen, wenn du als Notärztin auf Abruf bereit stehen muss. Geregelter Stillpausen sind da ja eher nicht möglich. Und wenn ich mich nicht täusche, gilt das mit dem Anspruch auf Stillpausen eh nur im 1.LJ?
MamavonMia123
Da dein Kind alter als 1 Jahre ist hast du kein Anrecht mehr auf Freistellung in der Arbeitszeit zum Stillen oder Abpumpen. D Aber du darfst beides tun, musst die Zeit aber nacharbeiten. Was mir auffällt ist, das du als Schwangere oder stillende Frau nicht über 8,5 Stunden pro Tag arbeiten darfst. Habt ihr 1h Pause? Ansonsten hat deine Tätigkeit keinen schädlichen Einfluss auf deine Milch und du könntest zB in deiner Pause abpumpen.
Junikäfer
So pauschal wie in den Beitragen oben genannt kann man das natürlich nicht sagen, dass das Arbeiten als Notärztin keine Auswirkungen auf die Milch hat. Auch für Stillende (egal wie alt das Kind ist) Gold das MuSchG. Dieses regelt uA den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Dazu gehören auch Chemikalien und insbesondere Erreger die eine Gefahr für den Säugling darstellen. Dies sind weniger als die in der Schwangerschaft relevanten-jedoch nicht unerheblich. Insbesondere kommen zB Hepatitis und HIV in Frage. Es gibt da umfassende Tabellen. Da man als Notärztin alleine verantwortlich ist und idR keinen ärztlichen KollegIn zur Seite hat sehe ich da durchaus ggf ein Problem zumal die Art der Einsätze ja völlig unvorhersehbar ist.
Junikäfer
Als Ergänzung fällt mir noch ein, dass stillende Zahnärztinnen eigentlich regelhaft ins Beschäftigungsverbot gehen (aufgrund des Risikos). Warum das fast ausschließlich für Zahnärztinnen erfolgen soll erschließt sich mir nicht. Ich denke Notärztinnen können genauso darunter fallen. Auch dort ist man ja öfter Speichel, Aerosolen, Blut usw ausgesetzt und die Bedingungen sind deutlich ungeschützter.
misses-cat
Ähmmm auch Zahnärztinnen gehen nur noch maximal 12 Monate ins BV das Baby hier ist schon 14 Monate
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