Liebe Frau Bader, herzlichen Dank für die Beantwortung meiner letzten Frage. Diese rechtliche Einschätzung hilft mir enorm mich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Ich hätte noch eine weitere Frage: Vor meiner ersten Schwangerschaft habe ich Vollzeit inkl Diensten (mit Schichtzulagen gearbeitet), im Beschäftigungsverbot bekam ich einen Ausgleich für die ausbleibenden Schichtzulagen. Nach Ende der Vollzeit-Elternzeit habe ich in Teilzeit in Elternzeit angefangen zu arbeiten. Da ich weiterhin stillte war ich aufgrund der Mutterschutzregelungen nicht zu Nachtdiensten eingeteilt. Steht mir auch dort ein Ausgleich für entgangene Schichtzulagen zu? Wenn ja, wie wären die Verjährungsfristen? (es wurde von mir per E-mail bereits nach wenigen Monaten angefragt)
von Lisa_M3 am 26.10.2023, 11:03