Lisa_M3
Liebe Frau Bader, herzlichen Dank für die Beantwortung meiner letzten Frage. Diese rechtliche Einschätzung hilft mir enorm mich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Ich hätte noch eine weitere Frage: Vor meiner ersten Schwangerschaft habe ich Vollzeit inkl Diensten (mit Schichtzulagen gearbeitet), im Beschäftigungsverbot bekam ich einen Ausgleich für die ausbleibenden Schichtzulagen. Nach Ende der Vollzeit-Elternzeit habe ich in Teilzeit in Elternzeit angefangen zu arbeiten. Da ich weiterhin stillte war ich aufgrund der Mutterschutzregelungen nicht zu Nachtdiensten eingeteilt. Steht mir auch dort ein Ausgleich für entgangene Schichtzulagen zu? Wenn ja, wie wären die Verjährungsfristen? (es wurde von mir per E-mail bereits nach wenigen Monaten angefragt)
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne das BV erhalten hätten. Schauen Sie im Vertrag, meistens ist die Zeit der Geltendmachung von Ansprüchen beschränkt auf 6 Mo. Ansonsten verjährt es in 3 Jahren zum Jahresende. Liebe Grüße NB
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Hallo Leider habe ich mich zu spät erkundigt und habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt sagt er, ich kann keine Stillzeit mehr beantragen. Könnte ich nach meiner Elternzeit Stillzeit beantragen und mit welcher Vergütung könnte ich dann rechnen?
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben 3 gemeinsame Kinder (5,3 und 1 J.) alt. Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung einen 29 J. alten Sohn, der jetzt schon länger keine finanzielle Zuwendung mehr erhält/ benötigt. Würde meinem Mann jetzt etwas zustoßen, würde unseren gemeinsamen Kindern dann anteilig mehr zustehen (da sie ja noch keine S ...
Sehr geehrte Frau Bader, Durch Zufall habe ich vom Stillbeschäftigungsverbot für stillende Mütter in bestimmten Berufsgruppen erfahren. Ich selber bin Allgemeinmedizinerin und befinde mich aktuell in der 34. SSW und seit Beginn der Schwangerschaft aus Infektionsschutzgründen im Beschäftigungsverbot. Leider finde ich keine Informationen im Inter ...
Hallo Frau Bader, ich bin Flugbegleiterin und deswegen im BV während der Stillzeit. Ich würde gerne noch länger stillen und ein Kleingewerbe als Fotografin anmelden. Soweit ich weiß, werden meine Bezüge in der Stillzeit dadurch nicht gekürzt, ist das richtig? Nach der Stillzeit würde ich gerne in Elternzeit gehen und dementsprechend Elterngeld ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite normalerweise teilweise im Bereitschaftsdienst zwischen 20 und 24 h auch über Nacht. Nun kehre ich nach meiner Elternzeit zurück in den Beruf und möchte noch einige Monate weiter stillen. Wenn ich dementsprechend von Bereitschaftsdienst und Nachtarbeit freigestellt werde, also nur zu "Regelzeiten" arbe ...
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