Flamingo2207
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.05. Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Dienste gemacht, was aufgrund der Stillzeit aber nicht möglich ist. Der OP birgt außerdem zu viele Risiken, weshalb ich versetzt werden soll. Wenn ich richtig informiert bin, darf mir kein finanzieller Nachteil dadurch entstehen, dass ich keine Dienste machen darf, ist das richtig? Demnach müsste mir ja eine Ausgleichszahlung zustehen, die sich auf das Gehalt während des Beschäftigungsverbotes in meiner Schwangerschaft bezieht. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Hallo, man muss unterscheiden: 1. Ab dem ersten Geburtstag gibt es keine Freistellung mehr füs Stillen. 2.Eine Obergrenze für die Gefahrenprüfung für stillende Mütter ist nicht an Fristen gebunden. Hier müssen Gefahren vermieden werden, § 9 MuSchG- wenn auch die Bewertung eine andere ist als bei schwangeren Müttern. Wenn man finanzielle Nachteile hat sind die auszugleichen. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Hey, ich verstehe dich und das Problem das nächtliche Stillen zu organisieren gut, ich habe auch so stillfreudige Kinder. Aber ich lese hier lang genug mit, um verstanden zu haben, dass bei Kindern nach dem ersten Lebensjahr all diese Rechte auf Ausgleichszahlung, Beschäftigungsverbot und bezahlte Stillpausen nicht mehr gelten. Es ist daher gut für dich, dass dein AG dich aus den organisatorisch schwierigen Diensten raus nimmt. Das Recht auf einen Ausgleich wird aber nicht mehr bestehen. Auch Zahnärztinnen, bei denen das Stillbeschäftigungsverbot sehr verbreitet ist, können sich nur 1 Jahr darauf berufen.
Ani123
Ihr Arbeitgeber hat aus Kulanz eine Gefährungsbeurteilung gemacht. Er muss es nicht und kann das Still-BV zu jederzeit aufheben, weil das nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes greift. Daher muss er ihnen nicht das Gehalt als OP-Schwester zahlen, obwohl er sie wegen des Still-BV in einem anderen Bereich versetzt hat. Er kann sich darauf berufen, dass er die Zahlung nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes zahlen muss. Ohne stillen würde das Still-BV aufgehoben sein. Sie könnten es als Mutter aus rechtlichen Gründen aufheben und weiter stillen. Allerdings müssen sie ihrem Arbeitgeber dann im Umfang des Vertrags zur Verfügung stehen. Sie könnten TZ in EZ beantragen mit dem Wunsch keine Nachtdienste machen zu wollen. Zudem können sie in der Zeit auf einer anderen Station tätig sein. Das Gehalt wäre angepasst auf die Aufgabe wie sie die ausüben. Bedenken Sie, dass das Still-BV zu jederzeit aufgehoben werden kann und sie dann nach Vertrag arbeiten müssen. Ihr Kind muss entsprechend betreut sein um das umsetzen zu können. Können sie das dann nicht kann das Konsequenzen für sie haben. Daher sollten sie sich überlegen was sie fordern und ob sie als Konsequenz die Aufhebung des Still-BV hinnehmen.
Flamingo2207
So weit ich weiß, ist der Arbeitgeber auch nach dem ersten Lebensjahr verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, da er für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen muss. Ich weiß, dass die bezahlten Stillpausen nur im ersten Lebensjahr gelten, aber als stillende Mutter müssen die Schutzmaßnahmen meines Erachtens nach greifen, bis das Kind abgestillt ist. Dazu zählt nun mal auch, dass ich nachts nicht arbeiten darf - vor meiner Elternzeit habe ich in der Schwangerschaft eine Ausgleichszahlung für die Nachtdienste erhalten, die ich nicht machen durfte - und hier hat auch das Arbeitgeber festgelegt, dass ich zwischen 20:00 und 06:00 Uhr nicht arbeiten darf. Ist er dann nicht verpflichtet mir meinen Verdienstausfall für die Dienste zu zahlen? Ich habe ja vor der Stillzeit bzw. vor der Schwangerschaft regelmäßig Dienste gemacht
MamavonMia123
Vielleicht ist die Erklärung für dich eingehender. Nachts hat dein Kind nicht mehr Recht darauf gestillt zu werden als tagsüber. Wenn dein Kind tagsüber noch gerne stillt, musst du trotzdem arbeiten. Dir müssen nur Pausen zum Abpumpen (unbezahlt) gewährt werden.
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