Frage:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Hallo
ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da wollte ich fragen wie sich das jetzt verhält mein Arbeitgeber mir gegenüber ob er mir verpflichtet ist was anzubieten mit weniger Stunden also sprich teilzeitmäßig weil er sitzt, sitzt vor mir und sagt mal schauen,
von
kleene2786
am 15.03.2024, 15:02
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Hallo,
mangels Angaben gehe ich davon aus, dass Sie nicht mehr in Elternzeit sind und das Kind fremdbetreut wird. Sie können mit dem Arbeitgeber Teilzeit vereinbaren. Sie haben darauf einen Anspruch, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und Sie dort seit mindestens 6 Monaten beschäftigt sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2024
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Was steht in ihrem Arbeitsvertrag? Wenn da keine festen Zeiten vereinbart sind kann ihr AG sie zu jeder Zeit einsetzen. Die Kinderbetreuung ist Privatsache. Können sie ihrem Vertrag nicht nachkommen müssen sie kündigen.
Ihr AG kann kulant sein und ihnen ihre Wunscharbeitszeiten ermöglichen. Müssen muss er das nicht.
von
Ani123
am 15.03.2024, 18:48
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Auch jetz mit Kind wie soll dass gehen 12 Stunden Schichten??
im Av steht über dieses Thema gar nichts drin!
also bin i nach meiner Elternzeit sozusagen ARBEITSLOS...?
dass ist das letzte , wird man nur bestraft mit KIND!!
da frage i mich, was bringts mir das meine Firma mein Arbeitsplatz mir frei hält, weil man EH nicht sonarbeitrn kann mit KIND!!
d
von
kleene2786
am 16.03.2024, 01:33
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Das Gesetz sagt, du hast nach der EZ Anspruch auf deinen vorherigen Arbeitsplatz bzw einem vergleichbaren. Jegliche Änderung davon muss man hakt mit dem AG absprechen. Bei mehr wie 15 Mitarbeiter im Betrieb hat man auch grundsätzlich einen Anspruch auf TZ. Der AG kann aber; wenn er es begründen kann, diesen ablehnen. Betriebliche Abläufe.
Bestraft wirst du da kein bisschen. Niemand sagt, daß nur die Mutter sich um due Betreuung kümmern muss. In der Regel wird es einen Mann dazu geben. Darüber hinaus suchen viele AG gerade verzweifelt Mitarbeiter. Da sollte es nicht all zu schwer werden, etwas anderes zu finden.
von
Neverland
am 16.03.2024, 07:16
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Die Kinderbetreuung ist hart gesagt dein Problem. Entweder Familie, Babysitter, Leihoma etc. fängt die restlichen Std.ab, oder du musst dir tatsächlich etwas anderes suchen.
von
Itzy
am 16.03.2024, 07:17
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Naja die Betreuung ist dein Problem, nicht die des AG. Und wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst, mußt du kündigen.
Und weniger Stunden und nur zu bestimmten Zeiten, kann der AG aus betrieblichen Gründen ablehnen.
von
lukko34
am 16.03.2024, 09:42
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Da Zahlt MIR ABER die Agentur für Arbeit, definitiv kein!!
von
kleene2786
am 16.03.2024, 16:22
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Wenn im Arbeitsvertrag keine festen Tage und Stunden angegeben sind, kann der Arbeitgeber dich individuell einsetzen.
Die Betreuung ist leider dein Problem, genauso wie der lange Weg zur Arbeit. Nach der Elternzeit lebt dein alte Arbeitsvertrag wieder auf, kannst du ihn nicht erfüllen, musst du kündigen.
ALG1 erhälst du nur wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Bei eigener Kündigung gibt es eine Sperrfrist von 3 Monaten.
von
Himbeere2008
am 17.03.2024, 11:28
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
also bedeutet das ich muss drei Monate von Luft und Liebe leben da ich ja dann sozusagen. Kein Arbeitslosengeld also sozusagen kein Geld von AGENTUR bekomme also wär auch definitiv da nicht selber kündigen. Also dann muss mir schon mein Arbeitgeber kündigen. Also wie wie soll das funktionieren?
von
kleene2786
am 17.03.2024, 13:51
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Warum sollte der AG dir kündigen wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst. Er bietet dir doch Arbeit an. Wenn du zu den Zeiten nicht arbeiten kannst,ist das dein Problem
von
lukko34
am 17.03.2024, 14:24
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Also bekomme ich da sozusagen eine Sperrzeit von drei Monaten also soll ich dann sozusagen drei Monate mein Kind nicht versorgen können und also wollen wir Klartext reden also ich hab ja dann kein Geld. Wie soll ich da das Kind ernähren von 250 € Kindergeld im Monat. Naja halt nur ne Frage ja also wer definitiv ja nicht selber kündigen das macht man ja nicht wenn man normal denkt dann muss man anderen Weg finden und nehmen und nehmen.
und das ist halt immer wie ich immer so sage. Es kommt wirklich drauf an es gibt Chefs, die sind einfach menschlich und es gibt halt Chefs die sind halt wie meiner einfach nur dumm arrogant und ein Arschloch und dann kriegt man halt dann auch hintenrum jetzt eins rein gedreht. Klar tut er mir Arbeitszeiten und Arbeitsplätze anbieten. Ja ja schön gut aber im Endeeffekt kannst du die ja gar nicht wahrnehmen ja also tut man sich ja bei uns in Deutschland NUR Steine über Steine in den Weg legen( ZUKUNFT ) wenn man sich ein Kind anschaffen tut als Frau hat mir nur ein Riesen Stein jetzt im Leben...gelegt, den ich gar nicht mehr los war überhaupt nicht und klar gibt's für das Kind und Papa, aber der Papa, der ist leider auf Montage, weil wir ja hier in der Umgebung ein Stundenlohn von nichts und ein Ei haben, deswegen ist der Papa auch in der Woche nicht da und nur am Wochenende da sonst müsste sie die und die Mama sich auch nicht so ein Kopf machen, die Maus Kind unter bekommt hallo unter bekommt hallo
von
kleene2786
am 17.03.2024, 14:55
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Du solltest an Deiner agressiven Haltung, Deiner Höflichkeit hier und einem verständlichen Schreibstil arbeiten. Teilweise sind Deine Sätze nicht zu verstehen.
Zum Thema: DU kannst den Vertrag nicht erfüllen, daher musst Du zeitig kündigen. Ansonsten kann Dein Arbeitgeber Schadenersatz fordern. Offenbar sind 12 Stunden Schichten bei euch normal, dann kann er das betrieblich begründen.
Wenn Betreuung und Arbeitszeiten nachweisbar nicht zu vereinbaren sind, dann gibt es keine Sperre beim Arbeitsamt.
Das muss aber vor! der Kündigung durch Dich abgesprochen werden.
Ich empfehle da freundlicher aufzutreten als hier.
von
Sternenschnuppe
am 17.03.2024, 15:30
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
@kleene2786: du armes Opfer *ironie off*
von
Succero
am 17.03.2024, 18:27
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Ich kann Kleene schon vestehen, das ist ätzend. Aber es sind halt nicht wir schuld, wenn Dein Arbeitgeber nicht auf Dich zukommen will.
Hast Du denndie drei Jahre Elternzeit ausgeschöpft? Kannst Du evtl. Teilzeit in Elternzeit beantragen? Ich kenn mich damit nicht gut aus, aber es könnte sein, dass das einfacher durchzusetzen ist als sonst Teilzeit... Oder Du findest einen Zweiten, der sich mit Dir eine Stelle teilt? 12/2 wären ja 6 Stunden, wenn es mal mit den Zeiten hinkommt. Ansonsten empfehle ich, dass Du Dich rechtzeitig anderweitig umschaust.
Viel Erfolg!
von
zweizwerge
am 17.03.2024, 22:10
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Du bist ein ganz toller👍🏾
succero🙈
von
kleene2786
am 18.03.2024, 19:08
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Aber wenn du doch jetzt schon weißt, dass das mit deinem alten Arbeitsplatz nach der EZ nicht passt, kannst du dich doch JETZT schon bei anderen AGs bewerben? Dann musst du auch nicht über eine mögliche Sperre des Arbeitsamtes und "von Luft und Liebe leben" sinnieren...
von
Summer80
am 21.03.2024, 10:54
Antwort auf:
Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren
Was ist denn mit dem Vater des Kindes?
Der ist in erster Linie mal für dich/euch zuständig, wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst und der AG betriebliche/organisatorische Gründe geltend macht, um TZ abzulehnen.
Unterhalt für´s Kind zB und Betreuungsunterhalt für dich.
Musst du dich aber eben drum kümmern.
von
suityourself
am 21.03.2024, 14:39