Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Guten Tag Frau Bader, ich habe letztes Jahr April,für ein Jahr Elternzeit beantragt. Jetzt war das Problem das erst unser Betreuungsplatz gestrichen wurde.Dann haben wir alles gemacht und getan und der Platz wurde uns mit einigen Umwegen genehmigt.Der beginnt aber erst im September diesen Jahres.Also kann ich erst im Oktober mit Arbeiten wieder anfangen. Somit habe ich fristgerecht meine Elternzeit um 6.Monate verlängert. Nun zu meinem Problem.Ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Chefin und Sie offenbarte mir das mein Posten(ich bin Filialleitung)nicht mehr zu Verfügung steht. Da meine momentane Vertretung den Posten nicht räumen möchte/wird. Jetzt soll ich in einen anderen Laden und nicht als Filialleitung(der Laden hat schon eine)sondern nur als Stellvertreter. Kann ich da was machen?Oder ist durch die ungeplante Verlängerung der Elternzeit mein Anspruch erloschen.

von MyonlySunshine am 09.03.2019, 19:11



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung. Dies geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Sie haben unabhängig davon nach Rückkehr aus der Elternzeit einen Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Das richtet sich auch nach Ihrem Arbeitsvertrag. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber verlängert unter der Prämisse der anderen Tätigkeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2019



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war der AG mir der verlängerung der ez einverstanden? dein platz muss für dich da sein. der neue mitarbeiter kann schlecht sagen er geht nicht. das muss der AG lösen. DIE andre muss versetzt werden. aber du? nur weil die nicht gehen will? sicherlich nicht

von mellomania am 09.03.2019, 19:55



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Ich bin rechtlich anderer Auffassung wie Mellomania. Fraglich ist tatsächlich ob er der Verlängerung bereits zugestimmt hat. Dein Antrag ist zustimmungsbedürftig... Wenn ja, hast Du danach Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Deine alte Stundenzahl, dein Gehalt... nicht aber genau auf den Stuhl von vor der letzten Elternzeit. Von Filialleitung zur Stellvertreterin ist jetzt nicht so ein Unterschied. Solang Du dein Geld weiterhin erhälst. Auch ein anderer Standort ist möglich. Er muss im Rahmen der Fürsorgepflicht handeln aber auch eine andere Filiale ist möglich, es sei denn der Arbeitsvertrag gilt ausschließlich für Filiale x. Hat er der Verlängerung noch nicht zugestimmt, kann er natürlich Druck erzeugen... weniger Stunden, weniger Geld, andere Position. Er legt Dir einfach einen Änderungsvertrag vor und genehmigt die Verlängerung der Elternzeit nur unter der Bedingung. Nicht schön aber denkbar.

von HeyDu! am 09.03.2019, 20:03



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das soll tatsächlich rechtens sein, wenn die neue dame (da müsste man wissen ob sie eine sachbefristung für die EZ der posterin hat) da einfach sagen kann, oh de platz is toll, ich geh hier nicht mehr weg und zack hat die posterin ein problem? ist für mich schwer zu glauben...

von mellomania am 09.03.2019, 21:22



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Natürlich entscheidet der AG und nicht die "Neue". Wenn die gute Frau den Platz mag und der AG einverstanden ist, dann hat die alte Stelleninhaberin natürlich Pech. Befristung hin oder her ist auch egal. Wenn der AG entscheidet, dass sie dort sitzen bleiben darf, dann ist es so. Er muss nur darauf achten, dass er künftig die Alte zu den alten Konditionen beschäftigen muss.

von HeyDu! am 09.03.2019, 21:28



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2013/fragen-zur-elternzeit-teilzeit-kuendigung-und-arbeitsplatz/05/#Selben Gliederungspunkt 5, Bild einfügen geht hier leider nicht...

von HeyDu! am 09.03.2019, 21:31



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Sie hat nur ein Anrecht auf einen Vergleichbaren, nicht aber auf den gleichen. Davon ab hält sie sich als erstes nicht an die Abmachung. Den abgemacht war das sie nach einem Jahr wieder kommt und ihre alte Arbeit aufnimmt. Nun steht der Chef da und darf eine andre Lösung finden. Entgegen kommen von beiden wäre also das mindeste. Sie darf ja nicht weniger verdienen, nu hat sie eben dann in Zukunft einen anderen Job. Besser wie gar keinen. Den wenn der AG der Verlängerung widerspricht, muss sie kündigen. Ist ihr damit mehr geholfen?

von Felica am 09.03.2019, 22:01



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Letztes Jahr im April gab es schon das neue Mutterschutzgesetz, wonach Nachteile im Beruf infolge der Mutterschaft vermieden werden sollen. Nach meinem Verständnis ist es nicht konform mit dem MuSchG, wenn die frühere Position nach der Elternzeit "weg" sein soll. Vertretung ist Vertretung. Wenn der Sachgrund (Elternzeit) weg fällt, muss sie den Posten räumen. Für mich hört es sich nach einer Ausrede an. Der AG würde die Vertretung eben lieber behalten als die TE wieder als Filialleitung zu nehmen.

Mitglied inaktiv - 09.03.2019, 22:33



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Kennst Du Fälle wo geklagt und gewonnen wurde? Ich nicht...

von HeyDu! am 09.03.2019, 22:36



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Ich gehe davon aus, die Verlängerung war genehmigt, da ansonsten ja gar kein Arbeitsplatz mehr da wäre, wenn einfach ohne Zustimmung zu Hause geblieben wird. Ob geplant/ungeplant, kurzfristig oder fristgerecht ist dann nicht relevant, wenn der AG zugestimmt hat. Hieraus dürfen dir keine Nachteile entstehen. Stört es den AG, hätte er in dem Fall ja auch ablehnen können. Die Begründung "Frau xy möchtet nicht gehen" ist natürlich Quatsch, aber für das eigentlich Problem erst mal nicht relevant und vielleicht nur doof ausgedrückt oä. "Gleichwertiger Arbeitsplatz" bedeutet: Wer explizit für zB den Innendienst eingesetzt ist, kann nicht im Außendienst eingesetzt werden, expliziter Tagdienst kann nicht in Nachtdienst umgewandelt werden usw. Bist du also explizit vertraglich als Filialleiterin eingestellt, bleibst du dies auch weiterhin. Aber: bist du als was auch immer eingestellt worden und im Laufe deiner Zeit dort mit immer mehr Führungsaufgaben betraut worden und erfüllst damit die Position der Filialleiterin, ohne das dies im Vertrag explizit so genannt ist, hast du eben nur Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit zbl. der zuvor ausgefüllten Aufgabenbereiche. Dann wäre die stellvertretende Filialleitung ok - sie umfasst ja auch die Aufgabenbereiche der Filialleitung und ist damit gleichwertig. "Genau gleich" und nichts anderes ist gesetzlich eben nicht vorgesehen. Monetär darfst du jedoch nicht schlechter als vorher gestellt werden - du bekommst das, was du auch vor der EZ bekommen hast. Bzgl. der anderen Filiale - steht im vertrag, dass du an verschiedenen Standorten eingesetzt werden kannst, ist die Versetzung auch ok. Bist du explizit für Standort A eingestellt, dann musst du auch dort wieder eingesetzt werden.

von cube am 10.03.2019, 08:24



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Cube? Schau mal bitte im Link, mit einer Sache liegst Du in meinen Augen falsch... Kamen Führungsaufgaben hinzu, auch ohne das sie im Vertrag geregelt sind, darf der Chef die Tatsache nicht untern Tisch kehren nach Rückkehr aus der Elternzeit...

von HeyDu! am 10.03.2019, 08:50



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Die Arbeit muss die "Aufgaben im Wesentlichen umfassen". Ist jemand nicht explizit als Filialleitung eingestellt, hat aber seit geraumer Zeit diese Aufgaben im Wesentlichen ausgeführt, steht im ein gleichwertiger Arbeitsplatz nach der EZ zu. Die Stellvertretung kann dabei durchaus die Aufgaben im Wesentlichen umfassen - im Zweifelsfall wäre dies eine Einzelfallentscheidung durch das Arbeitsgericht. Arbeiten zB FL und stellv. FL in teilweise unterschiedlichen Schichten und der Stellv. FL ist dann regelmäßig voll verantwortlich in seiner Arbeitszeit, übernimmt er im Wesentlichen die Filialleiteraufgaben - auch, wenn er offiziell nur Stellvertreter ist. Übernimmt er die Aufgaben nur während Krankheit oder Urlaub und ist also zu 90% "normaler" Mitarbeiter, übernimmt er sie eben nicht "im Wesentlichen". Wie gesagt - Einzelfallentscheidungen. So verstehe ich zumindest die verschiedenen Ausführungen/Erklärungen dazu. Die Frage nach der Wesentlichen Tätigkeit in ihrer neuen Filiale ergibt sich aber eh nur, wenn die AP eben vertraglich nicht explizit als Filialleiterin eingestellt ist. Die Frage müsste sie jetzt beantworten.

von cube am 10.03.2019, 10:10



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Ich wurde zu erst als Verkäuferin eingestellt. Als ich Filialleiterin wurde gab es einen separaten unbefristeten Vertrag. Ich würde in der anderen Filiale tatsächlich nur als Urlaubs- und Krankvertretung diese Aufgaben übernehmen und ansonsten als "normale" Verkäuferin tätig sein. Das meine Vertretung den Posten nicht räumen will,war nicht ungünstig ausgedrückt sondern ist tatsächlich so.Ihr wurden andere Filialen angeboten die Sie ablehnt. Chefs haben Angst das sie kündigt wenn sie nicht ihren "Kopf" bekommt. Und appellieren an mich,Ihnen da entgegen zukommen. Die Elternzeit Verlängerung wurde genehmigt. Danke für eure Antworten

von MyonlySunshine am 10.03.2019, 21:53



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Dann hast du ein Anrecht auf die Position der Filialleitung. Nicht zwingend in deiner alten Filiale, aber auf jeden Fall Filialleitung.

von cube am 10.03.2019, 22:04



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Wieso sollst du mit weniger dich abfinden. Die Vertretung hätte ja auch befristet mit Sachgrund (deine EZ) eingestellt werden können. Pass bloß auf, dass sie dich jetzt loswerden wollen.

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 07:20



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

du musst gar niemandem entgegenkommen. gerade so einer dame nicht. ich würde auf deinen platz bestehen. sie muss schauen wo sie dann arbeiten. das geht so nicht

von mellomania am 11.03.2019, 14:27



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Mellomania, menschlich ja nett aber rechtlich eben kein guter und falscher Ratschlag. Sie hat ein Recht auf Filialleitertätigkeit, nicht aber auf den Stuhl der Nachfolgerin. Dies ist dem AG überlassen... Weisungs- und Direktionsrecht. Die "Neue" ist doch nicht das Problem, entweder handelt es sich um einen schwachen Chef ohne Durchsetzungsvermögen gegenüber der Neuen oder um taktische Spielchen und er will die Fragestellerin einfach nicht mehr auf dem alten Stuhl sitzen haben.

von HeyDu! am 11.03.2019, 18:03



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

und das ist die angebotene stelle weit weg vom schuss als springer und kv eben NICHT. daher würde ich an ihrer stelle eben drum kämpfen und nicht einfach der andren das feld überlassen. es gibt sicherlich einen betriebsrat?

von mellomania am 11.03.2019, 18:22



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Ist auch mein Gedanke. Wobei ich eher davon ausgehe der AG will sie loswerden. halt übliche Masche, so ungemütlich wie es geht machen, damit die unbequeme Mitarbeiterin mit Kind freiwillig kündigt. ist doch besser wie wenn man Gefahr läuft sich vor dem Arbeitsgericht wieder zu sehen. Fraglich ist halt immer, hat man selbst Bock auf den Stress.

von Felica am 11.03.2019, 18:36



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit nicht mehr da.

Guten Abend Felica, ja, sie muss ihre Rechte schon kennen aber wie Du und ich eben meinen, auch realistisch einschätzen wie weit sie in der Lage ist für ihr Recht zu kämpfen. Keiner von uns muss dann nach den Spielchen dort arbeiten. Nur sie allein und die Schmerzgrenzen sind da ganz unterschiedlich. Man kann da schlecht etwas raten. Natürlich auf den Anspruch hinweisen, mündlich oder auch schriftlich. Nun nicht einfach kündigen. Ball dem AG zuspielen und abwarten... aber Fakt ist, der AG ist entweder schwach oder will sie nicht mehr als Filialleiterin. Fit im Arbeitsrecht ist er jedenfalls auch nicht. Er hätte sonst die Verlängerung der Elternzeit nicht genehmigt und diese als Druckmittel genutzt. Liebe Grüße @Fragestellerin Du weißt jetzt worauf Du Anspruch hast? Filialleitung (sofern wirklich vertraglich vereinbart), anderer Ort aber möglich. 200 km Entfernung schwer durchsetzbar, wegen der Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Viel Erfolg :-)

von HeyDu! am 11.03.2019, 18:58



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