Frage:
Arbeitsplatz nach Elternzeit
Hallo ,
Ich muss meine Elternzeit verlängern , da ich keine Betreuung für meinen Sohn gefunden habe.
Nun habe ich etwas Sorge, das mein Chef mich , wenn ich wieder komme versetzt. Ich arbeite in einem sonderschulkindergarten davon gibt es mehrere.
Und die Sorge ist das er mich an einen versetzt wo ich weiter fahren muss. Und von den Stunden anderst arbeite . Die Arbeitsstunden würden die gleichen bleiben, da dort aber nach Schulstunden gerechnet wird , Also 45 min und ich mir 60 min angestellt bin . Muss ich dort länger arbeiten. Bsp. Jetzt arbeite ich von 7:30 Bis 14 Uhr. Dort würde ich von 7:30 Bis 16:50 arbeiten .
Kann mein Chef mich so versetzten ?
Ich arbeite dort dann das gleiche, muss aber weiter fahren. Und im Prinzip bin ich länger von zu Hause weg.
Danke für die Auskunft.
von
MoDa
am 18.06.2018, 10:44
Antwort auf:
Arbeitsplatz nach Elternzeit
Hallo,
das hängt alles vom Vertrag ab
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2018
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Arbeitsplatz nach Elternzeit
Ja, kann er. Es sei denn in deinem Vertrag wäre ganz klar geregelt, in welchem Kindergarten du eingesetzt bist.
von
chrissicat
am 18.06.2018, 14:17
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Arbeitsplatz nach Elternzeit
ist deine arbeitszeit an sich im vertrag geregelt? also defintiver beginn und definitives ende? oder ein zeitraum von z.b. 7 bis 16 uhr? wenn fall zwei, kann er dich natürlich versetzen. denn solange du im rahmen der vertraglich vereinbarten arbeitszeit arbeitest, ist es egal wo. ist aber festgelegt, dass du nur in DEM SKG arbeitest und auch nur da angestellt bist, kann er dich nicht versetzen.
von
mellomania
am 18.06.2018, 14:24
Antwort auf:
Arbeitsplatz nach Elternzeit
Ok, bei mir sind nur die wöchentlichen Stunden geregelt. Und auch nicht explizit das ich in dem oder dem Kindergarten arbeiten tu. Generell geht es auch da rum, das ich in meiner jetzigen Stelle nur 15 Kilometer fahre und sollte er mich versetzten dann fahr ich 40 Kilometer. Einfache Strecke.
Geht das?
von
MoDa
am 18.06.2018, 17:22
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Arbeitsplatz nach Elternzeit
40 km sind einem Arbeitnehmer generell zumutbar. Aber es hängt vom Arbeitsvertrag ab, was steht da drin wo der Arbeitsort ist?
Mitglied inaktiv - 18.06.2018, 18:31
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Arbeitsplatz nach Elternzeit
Nein bei meinem Vertrag steht kein Arbeitort drin, da mein Vertrag nach TVöD ist, ist mein Chef Weisungsbefugt.
Mir geht es nur darum. Wenn ich wieder anfange ,plane ich die Betreuung für mein Kind ja nach meiner alte Stelle, 15 Kilometer entfernt . Wäre im Geschäft vom 7:30 Bis 14 Uhr....Und sollte er mich versetzten hätte ich 40 Kilometer anfahrt und durch die ungleiche arbeotzteotmit den Lehrern . Müsste ich von ca 7:30 Bis 16:50 Dort arbeiten. (Das Problem an der Arbeitsstelle ist ja ,das dort nach 45 min pausen sind. Ich aber 60 Minuten arbeite, somit zwar nicht mehr Stunden arbeite ,aber länger in der Arbeit bin)
Ich hoffe ja nicht er macht es . Aber das wäre so fast das schlimmste was passieren könnte.
von
MoDa
am 18.06.2018, 19:35
Antwort auf:
Arbeitsplatz nach Elternzeit
Ich persönlich verstehe nicht ganz die Regelung mit den Stunden bzw. warum du dann de facto fast 3 Std. länger arbeiten würdest. Bist du dann dafür 1 Tag weniger vor Ort? Denn du kannst ja nicht im Vertrag zB 38 Std. Wöchentlich stehen haben und dann an einem anderen Ort plötzlich wegen anderer Schulstd.-Länge 46 Std. zB arbeiten müssen, oder?
Aber davon ab:
Ist der Einsatzort und Beginn/Ende deines Arbeitstages nicht festgelegt, kann und darf dein Chef dich sowohl versetzen als auch zu anderen Zeiten als bisher arbeiten lassen.
Was er aber meiner Meinung nach eben nicht darf, ist dich mehr Stunden als vertraglich pro Woche festgelegt arbeiten lassen.
So, wie du es schreibst, würde ich mich aber schon mal um eine Betreuung für die geänderten Zeiten/Anfahrtsweg bemühen bzw. mit deinem Chef darüber sprechen und nach Möglichkeit schriftlich fixieren, wenn er zusagt, dich am bisherigen Ort zu lassen.
von
cube
am 19.06.2018, 06:27
Antwort auf:
Arbeitsplatz nach Elternzeit
Am alten Arbeitort habe ich ohne pause gearbeitet . Am anderen arbeitsort arbeite ich immer 45 Minuten, dann ist 5 Minuten Pause und ich habe noch 15 Minuten minus. Da ich statt 60 nur 45 gearbeitet habe. Dazu kommen, pausen 10 min sowie grosse Pause 30 min. Und Mittagessen 30min. Die nicht als Arbeitszeit gelten.
Ich will hoffen das er mich nicht dort hin versetzten wird .sonst muss ich versuchen eine Einigung zu finden.
Danke für die vielen antworten
von
MoDa
am 19.06.2018, 08:38