Rowi2016
Hallo Frau Bader, Ich bin noch bis Juli 2018 in Elternzeit. Danach würde müsste ich meinen Job wieder anfangen in dem ich seit 10 Jahren gearbeitet habe, als Abteilungsleiterin in einem großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Nun ist diese Stelle aber schon seit meiner Abwesenheit besetzt und das auch nicht befristet. Desweiteren wurden von den anderen Abteilungsleitern meinen ehemaligen Mitarbeitern für die ich die Verantwortung hatte erzählt ich hätte gekündigt, dies konnte ich den Mitarbeitern gegenüber klar stellen das das nicht so ist. Was aber noch viel schlimmer ist das ich von den anderen Führungskräften ziemlich gemobbt wurde in meiner Abwesenheit. z.B wurde gesagt das mein Name in der Firma nicht mehr genannt werden darf. Das ich meinen Job sowieso nie richtig gemacht hätte und sie froh sind das ich quasi jetzt weg bin und nun endlich hier wieder Ordnung rein kommt. Das beschäftigt mich ziemlich so sehr das ich nicht schlafen kann. Vor allem weil ich weiß das es nicht richtig ist sonst hätte ich den Job nicht 10 Jahre gehabt und wäre ich nicht mit Lohnerhöhungen für gute Leistungen belohnt wurden. Jetzt wo die Zeit das ich wieder anfangen soll näher rückt, gehts mir nicht gut. Ich habe meinen Job sehr geliebt sonst hätte ich nicht jeden Monat über 200 Stunden gearbeitet aber das das Vertrauensverhältnis ist echt zerstört so das ich mir keine wirkliche Zusammenarbeit mit diesen Kollegen mehr vorstellen kann. Ich habe schon von meinen Mitarbeitern zu denen ich noch guten Kontakt habe gehört das ich einen anderen Job angeboten kriege im Büro das ist aber was ganz anderes als das was ich vorher gemacht habe und keine Führungsposition. Höchstwahrscheinlich auch nicht Vollzeit sondern eher 6 h täglich. Was habe ich für Möglichkeiten rechtlich? Ich möchte nichts falsch machen. Muss ich den anderen Job annehmen? Zumal ich weiß das dies gern gemacht wird den Leuten einen anderen Job zu geben mit neuem Arbeitsvertrag und wieder Probezeit, so konnte der Arbeitgeber schon einige Mitarbeiter los werden denn es wurde dann nach 2 Monaten einfach gekündigt. In der Probezeit ja kein Problem. Besteht für mich die Möglichkeit aus der Firma raus zu kommen und das ohne Einbußen oder Sperrfrist falls ich Arbeitslosengeld bekommen müsste. Hätte ich vielleicht die Möglichkeit für die letzten 10 Jahre eine Abfindung zu bekommen? Vielen Dank schon mal im Voraus R.
Hallo, nach der Elternzeit haben sie ein Anspruch auf den alten oder einen gleichwertigen Shop gemäß den Arbeitsvertrag. Auch bezüglich dem Umfang. Wenn Sie selber kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf Abfindung. Vielleicht sollten Sie sich parallel schon mal nach etwas anderem umschauen. Liebe Grüße NB
cube
Du hast Anspruch auf deine alte Stelle oder gleichwertig. Das Gehalt muß ebenfalls gleich bleiben, selbst wenn dir aus irgendwelchen Gründen deine Stelle nicht mehr gegeben werden kann. Die Begründung „wir haben jemanden unbefristet darauf eingestellt“ zählt nicht als Begründung. Dein AG wusste, wann du wieder kommst und hätte entsprechen planen können. Alles andere ist momentan „hören-sagen“. Darauf wirst du dich meiner Meinung nach nicht berufen können.
Rowi2016
Hallo Ich weiß das ich Anspruch auf meinen alten Job habe nur Anspruch und kriegen ist was anderes. Wenn ich eine andere Stelle angeboten bekomme dann auch mit anderem Gehalt weil natürlich eine Bürokraft nicht das verdient was ich als Führungskraft bekommen habe. Leider ist es kein Hören Sagen sondern meine ehemalige Kollegin diejenige die mich schlecht gemacht hat, hat mir gegenüber das sogar bestätigt das sie das gesagt hat und sie schon dafür sorgen würde das ich meinen Job nicht wieder bekomme weil sie mit dem neuen Chef gut kann. Ich kann das auch nicht mehr denn unter solchen Vorraussetzungen wäre es mir unmöglich dort vernünftig meinen Job zu machen. Ich will nur vernünftig dort raus irgendwie ohne Einbußen zu haben. Dafür bräuchte ich Hinweise wie das gehen kann.
mellomania
hast du noch restelternzeit? wenn ja, beantragen, neuen job suchen, den währen der elternzeit machen udn kündigen. du hast anrecht auf dein altes gehalt und einen gleichwertigen job. wenn sie dir eine mäusekiste anbieten mit weniger gehalt geht das nicht. wenn das gehalt gleich bleibt und der job nicht passt, dann müsstest du regulär kündigen. anrecht auf abfindung hast du keine. warum auch? du möchtest ja dann gehen. is blöd, war bei mir auch so, habe was neues was viel besser ist als das alte :-)
Mitglied inaktiv
Ich würde an deiner Stelle entweder jetzt schon einen neuen Job suchen. Und wenn du bis Juli nichts findest beim alten Arbeitgeber anfangen. Es wäre mir egal als was ich dort dann eingesetzt werde, so lange das alte Gehalt gezahlt wird (und da kommt dein alter Arbeitgeber nicht drumrum). Denn nach einer neuen Stelle würde ich auch weiterhin suchen (und dann könnte man den Wechselwunsch beim Vorstellungsgespräch sogar gut begründen). Ich würde deshalb auch eine blöde Arbeit beim alten Arbeitgeber machen weil das dem eventuellen neuen Arbeitgeber zeigt, dass man wirklich mit kleinem Kind arbeiten möchte und Betreuung etc auf die Reihe bringt. Das ist bei einer Bewerbung viel wert. Jeckyll
Ähnliche Fragen
Meine Freundin ist Zahnarzthelferin und hat eine Tochter, sie wird nächstes Jahr im März 3 Jahre alt. Sie hat zwar die Zusage das sie einen Kindergartenplatz hat aber, es kann sein das sie den erst im Mai oder Juni bekommt oder sogar noch später. Wie sieht es rechtlich aus? Wäre es zB von März bis Mai dann unbezahlter Urlaub? Wie ist das mit de ...
Hallo, nach 3 Jahren Elternzeit möchte ich nun wieder in meinen alten Job zurück, nun meine Frage: welche Recht habe ich? Mit welchen "Forderungen" meinerseits muss mein Chef einverstanden sein, was muss ich akzeptieren? Ich würde nämlich gerne Teilzeit arbeiten (20 Stunden, anstatt 40 Stunden) und das natürlich gerne vormittags. Kann me ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in folgender Situation. Ich bin mit meinem 3. Kind schwanger (ET 21.09.2015). Zum 6.7.15 endet meine Elternzeit mit meiner 2. Tochter (hatte 6 Jahre am Stück Elternzeit). Nun ist es so, dass ich aufgrund Frühgeburtsbestrebungen eine Krankmeldung bekommen werde für die 5 Wochen zw. Elternzeit und Mutterschutz. Nun ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?