Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Rechte nach Elternzeit???

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Rechte nach Elternzeit???

Mitglied inaktiv

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Hallo, nach 3 Jahren Elternzeit möchte ich nun wieder in meinen alten Job zurück, nun meine Frage: welche Recht habe ich? Mit welchen "Forderungen" meinerseits muss mein Chef einverstanden sein, was muss ich akzeptieren? Ich würde nämlich gerne Teilzeit arbeiten (20 Stunden, anstatt 40 Stunden) und das natürlich gerne vormittags. Kann mein Chef von mir z.b. verlangen, nur nachmittags zu arbeiten oder so? Es wäre nett, wenn sie mir helfen oder mir zumindest einen Tip geben könnten wo ich solche Infos herbekomme. Danke. Manuela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ob dein Chef Dir TZ anbieten muß, hängt von vielen Faktoren ab. Google hilft und www.teilzeit-info.de Die Arbeitszeiten sollen einvernehmlich gereglet werden, dazu sagt das Gesetz nichts. Rein theoretisch KANN der AG auch nur nachmittags ansetzen, wenn er es betr. begründen kann. Du hast KEIN Recht auf nur vormittags zu bestehen. "Forderungen" hast Du nur auf Deine alte Vollzeitstelle. Viele Grüße Désirée


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