Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage, welches Gehalt mir im Beschäftigungsverbot und dann nun im Mutterschutz gezahlt werden muss.  Kurz zu meiner Situation: Mein unbefristeter Arbeitsvertrag umfasst 35 Wochenstunden. Während der Elternzeit hatte ich einen befristeten Teilzeitvertrag über 12 Stunden, der am 10.10.2025 endete. Seit Juli befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Mir wurde in der Personalabteilung mitgeteilt, dass aufgrund der 3-Monats-Regel weiterhin die 12 Stunden maßgeblich seien. Da ich jedoch unsicher bin, ob diese Regelung auch nach Ablauf der befristeten Teilzeit während der Elternzeit gilt, möchte ich Sie um eine rechtliche Einordnung bitten. Mutterschutz beginnt am 28.12. Meine Frage ist, welche Stundenbasis ab 11. Oktober gilt und was ab Mutterschutz welche Stundenbasis. Die Personalabteilung sagt, da vor Juli die 3 Monate zuvor 12 Stunden waren , gelten die nun weiter. Aber der befristete Teilzeitvertrag in Elternzeit endete ja am 10.10. Daher dachte ich, ab 11. 10 steht mir das Gehalt aus meinem alten Vertrag von 35 Stunden zu, auch im Beschäftigungsverbot?   Vielen Dank!