el_fi
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in folgender Situation. Ich bin mit meinem 3. Kind schwanger (ET 21.09.2015). Zum 6.7.15 endet meine Elternzeit mit meiner 2. Tochter (hatte 6 Jahre am Stück Elternzeit). Nun ist es so, dass ich aufgrund Frühgeburtsbestrebungen eine Krankmeldung bekommen werde für die 5 Wochen zw. Elternzeit und Mutterschutz. Nun meine Frage: Steht mir in dieser Zeit Gehalt zu? Ich meine gelesen zu haben, dass der alte Vertrag auflebt und ich demnach mein Gehalt von vor den Elternzeiten bekommen müsste. Stimmt das? Das Verhältnis zu meinem Chef ist sehr angespannt und ich rechne damit, dass er die AU anzweifelt und das mir zustehende Gehalt ggf. nicht zahlt. Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Ein vernünftiges Gespräch lässt sich hier kaum führen. Kann es zu Problemen mit der Krankenkasse kommen, falls meine Beiträge nicht gezahlt werden? Ich mache mir diesbezüglich wirklich Sorgen. Vielen Dank!
Hallo, ja! Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Meine Freundin ist Zahnarzthelferin und hat eine Tochter, sie wird nächstes Jahr im März 3 Jahre alt. Sie hat zwar die Zusage das sie einen Kindergartenplatz hat aber, es kann sein das sie den erst im Mai oder Juni bekommt oder sogar noch später. Wie sieht es rechtlich aus? Wäre es zB von März bis Mai dann unbezahlter Urlaub? Wie ist das mit de ...
Hallo, nach 3 Jahren Elternzeit möchte ich nun wieder in meinen alten Job zurück, nun meine Frage: welche Recht habe ich? Mit welchen "Forderungen" meinerseits muss mein Chef einverstanden sein, was muss ich akzeptieren? Ich würde nämlich gerne Teilzeit arbeiten (20 Stunden, anstatt 40 Stunden) und das natürlich gerne vormittags. Kann me ...
Hallo Frau Bader, Ich bin noch bis Juli 2018 in Elternzeit. Danach würde müsste ich meinen Job wieder anfangen in dem ich seit 10 Jahren gearbeitet habe, als Abteilungsleiterin in einem großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Nun ist diese Stelle aber schon seit meiner Abwesenheit besetzt und das auch nicht befristet. Desweiteren wurden ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit