el_fi
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in folgender Situation. Ich bin mit meinem 3. Kind schwanger (ET 21.09.2015). Zum 6.7.15 endet meine Elternzeit mit meiner 2. Tochter (hatte 6 Jahre am Stück Elternzeit). Nun ist es so, dass ich aufgrund Frühgeburtsbestrebungen eine Krankmeldung bekommen werde für die 5 Wochen zw. Elternzeit und Mutterschutz. Nun meine Frage: Steht mir in dieser Zeit Gehalt zu? Ich meine gelesen zu haben, dass der alte Vertrag auflebt und ich demnach mein Gehalt von vor den Elternzeiten bekommen müsste. Stimmt das? Das Verhältnis zu meinem Chef ist sehr angespannt und ich rechne damit, dass er die AU anzweifelt und das mir zustehende Gehalt ggf. nicht zahlt. Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Ein vernünftiges Gespräch lässt sich hier kaum führen. Kann es zu Problemen mit der Krankenkasse kommen, falls meine Beiträge nicht gezahlt werden? Ich mache mir diesbezüglich wirklich Sorgen. Vielen Dank!
Hallo, ja! Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Meine Freundin ist Zahnarzthelferin und hat eine Tochter, sie wird nächstes Jahr im März 3 Jahre alt. Sie hat zwar die Zusage das sie einen Kindergartenplatz hat aber, es kann sein das sie den erst im Mai oder Juni bekommt oder sogar noch später. Wie sieht es rechtlich aus? Wäre es zB von März bis Mai dann unbezahlter Urlaub? Wie ist das mit de ...
Hallo, nach 3 Jahren Elternzeit möchte ich nun wieder in meinen alten Job zurück, nun meine Frage: welche Recht habe ich? Mit welchen "Forderungen" meinerseits muss mein Chef einverstanden sein, was muss ich akzeptieren? Ich würde nämlich gerne Teilzeit arbeiten (20 Stunden, anstatt 40 Stunden) und das natürlich gerne vormittags. Kann me ...
Hallo Frau Bader, Ich bin noch bis Juli 2018 in Elternzeit. Danach würde müsste ich meinen Job wieder anfangen in dem ich seit 10 Jahren gearbeitet habe, als Abteilungsleiterin in einem großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Nun ist diese Stelle aber schon seit meiner Abwesenheit besetzt und das auch nicht befristet. Desweiteren wurden ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?