Elocintt
Guten Tag Heute habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer akut psychiatrischen Station. Natürlich darf ich da nun nicht mehr arbeiten. Ich werde deswegen auf eine offene Station versetzt. Das ist auch voll in Ordnung. Das Problem ist nun, dass ich dort ja aber um einiges weniger verdienen werde, da die Nachtschichten und die Zulage für die akut Station wegfällt. Ist das so richtig? Ich habe mal gehört, dass man in der Schwangerschaft finanziell keine Nachteile haben soll und das Gehalt so weiter bekommen soll wie in den letzten 3 Monaten. Und dass die Krankenkasse das zahlt. Mein Arbeitgeber hat davon aber noch nie gehört. Muss ich das dann beantragen oder wie läuft das? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen Liebe Grüße
Hallo, die Versetzung darf nicht zu Lohneinbußen führen. Sie bekommen den alten Lohn weiter. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein das musst du nicht beantragen sondern dein Arbeitgeber muss dir das gleiche wie vorher zahlen, wie du sagst dir darf kein Nachteil entstehen
Elocintt
Das habe ich meinem AG so auch gesagt, er meint, er hätte davon noch nie was gehört. Meine Kollegin, die auch schwanger ist und versetzt wurde, bekommt deswegen nun auch knapp 300€ weniger Gehalt...
User-1722183313
Nein, dass ist bei dir und deiner Kollegin falsch. Habt ihr einen Betriebsrat? Wendet euch an die nächsthöhere Stelle. Lasst euch auch neue Abrechnungen ausstellen. Die sind fürs EG wichtig (,das ihr ja sicher beantragen möchtet).
Elocintt
Okay, vielen Dank für die Antwort. Dann werde ich mich mal an die wenden. Bekomme ich auch weiter die Zulagen, die ich vorher bekommen habe? Also für Nachtschicht, Sonntagsarbeit und Zulage für die Akut Station? Also 1:1 den Durchschnitt der letzten 3 Monate?
misses-cat
Ja du bekommst die Zulagen weiter, allerdings zählen die nicht für die Berechnung des Elterngeldes ( haben mein Mann und ich mehrfach durch wir sind beide in der Krankenpflege
Elocintt
Ah okay auch gut zu wissen. Vielen Dank. Meine Kollegin hat nämlich auch versucht, ihr Gehalt weiter so zu bekommen, ds wurde ihr gesagt, dass alle Zulagen nicht gezahlt werden können, da sie ja keinen nachtdienst mehr macht usw.
Winterlady
Die Antwort von misses-cat stimmt nicht ganz: der Ausgleich, den du anstatt der Zulagen erhälst, wird versteuert und zählt deshalb zur Berechnung des Elterngeldes dazu. Nur steuerfreie Zulagen fliesen nicht mit in die Berechnung ein.
misses-cat
Danke, mein schwangerer Kopf hatte das vergessen
Sternenschnuppe
Du kannst auch bei der Krankenkasse anrufen und bitten zu vermitteln. Die haben das damals meinem AG auch erklärt. Hab die direkte Durchwahl bekommen und sie meinem AG gegeben. Danach war alles gut. Das ist der vorerst weichere Schritt vor dem Betriebsrat. Dein AG zahlt in die Umlage 2 ein. Die gleicht ihm das dann aus. Zuschläge eben nur versteuert dann.
Elocintt
Perfekt, das werde ich machen
Vielen Dank für die ganzen Tipps.
Wünsche allen frohe Weihnachten
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