Guten Tag, ich wurde aufgrund meiner Schwangerschaft und der daraus resultierenden Gefährdungsbeurteilung ins Büro versetzt, wo ich nur Tagdienste unter der Woche mache.  Somit fehlen mir die Schicht- und Wochenendzulagen die ich zuvor hatte.  Im Beschäftigungsverbot müssten sie mir im Durchschnitt der letzten 3 Monate gezahlt werden.  Ist es korrekt, dass das jetzt bei schwangerschaftsbedingter Versetzung nicht der Fall ist und mir lediglich Zulagen wie die Kinderzulage und Praxisanleiterzulage weitergezahlt wird? Dadurch entsteht mir ein finanzieller Nachteil, nicht nur jetzt sondern auch für das spätere Elterngeld.    Danke im Voraus.