Eltern und Kindergeld bei Versetzung ins Ausland.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Eltern und Kindergeld bei Versetzung ins Ausland.

Schönen guten Tag, wie sieht es aus wenn die Ehefrau als Bundesbeamtin in die USA versetzt wird. Steht dem Vater der sich aufgrund seiner 2 Kinder in Elternzeit befindet und mitzieht dann Elterngeld zu bzw. der Familie dann auch Kindergeld ?

von JMF91 am 15.01.2023, 13:15



Antwort auf: Eltern und Kindergeld bei Versetzung ins Ausland.

Hallo, EG: Ja, wenn der Auslandeinsatz vorübergehend ist, eine Befristung auf mehrere Jahre ist unschädlich. KG: Ja, wenn hier weiter Steuerpflicht besteht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2023



Antwort auf: Eltern und Kindergeld bei Versetzung ins Ausland.

Kommt darauf an: Auslandsaufenthalt darf max. 1 Jahr betragen und es muss in D eine bezugsfertige Wohnung - also nicht untervermietet, oder lediglich eine Wohnsitzanmeldung bei z.B. den Eltern vorhanden sein. Ihr müsst also von heute auf morgen nach D zurückkehren können und bezugsfertigen Wohnraum zur Verfügung haben.

von KielSprotte am 15.01.2023, 21:23



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