JMF91
Schönen guten Tag, wie sieht es aus wenn die Ehefrau als Bundesbeamtin in die USA versetzt wird. Steht dem Vater der sich aufgrund seiner 2 Kinder in Elternzeit befindet und mitzieht dann Elterngeld zu bzw. der Familie dann auch Kindergeld ?
Hallo, EG: Ja, wenn der Auslandeinsatz vorübergehend ist, eine Befristung auf mehrere Jahre ist unschädlich. KG: Ja, wenn hier weiter Steuerpflicht besteht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Kommt darauf an: Auslandsaufenthalt darf max. 1 Jahr betragen und es muss in D eine bezugsfertige Wohnung - also nicht untervermietet, oder lediglich eine Wohnsitzanmeldung bei z.B. den Eltern vorhanden sein. Ihr müsst also von heute auf morgen nach D zurückkehren können und bezugsfertigen Wohnraum zur Verfügung haben.
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