Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn begann nach dem Hauptschulabschluss eine Ausbildung. Diese beendete er noch im gleichen Jahr (November 2022) , Zu diesem Zeitpunkt war er 15. Ich bat um eine Wiederaufnahme in die Schule. Dies gestaltete sich schwierig. Erst im Sommer begann er wieder mit einer neuen Ausbildung. Er fühlte sich nicht wohl und begann der Ausbildung fern zu bleiben. Im Dezember 2023 erhielt er die Kündigung. Er sollte daraufhin wenigstens die Berufsschule besuchen, schwänzte diese dann leider auch. Ab Juni hat er die Möglichkeit an einer Maßnahme der Agentur für Arbeit teilzunehmen um herauszufinden, welcher Beruf zu ihm passt und dort Praktika zu absolvieren. Die letzten Jahre waren nicht einfach, da er immer wieder monatelang ohne Tätigkeit war. Wir und auch er stecken jetzt Hoffnung in die im Juni beginnende Maßnahme. Er ist jetzt 17 Jahre. Er erhielt zu keiner Zeit Arbeitslosengeld. Ich erhielt die ganze Zeit über Kindergeld für ihn und habe mir nie Gedanken darüber gemacht, da er ja noch unter 18 Jahre alt ist. Ich dachte das Kindergeld wird auf jeden Fall gezahlt, für unter 18 Jährige. Jetzt las ich etwas davon, das man unter Umständen kein Kindergeld mehr erhält, wenn Ausbildungen abgebrochen werden. Jedoch las ich dies nur im Zusammenhang bei über 18 Jährigen. Wie ist das rechtlich? Muss ich mit Problemen oder Rückforderungen rechnen oder hat er so lang er unter 18 ist in jedem Fall (auch bei Abbruch von Ausbildungen) Anspruch auf Kindergeld? Vielen Dank für ihre Arbeit in diesem Forum.
von Eiskönigin35 am 22.05.2024, 12:49