Frage: Kindergeld

Sehr geehrte Frau Bader. Bin ich bissle durch einander gerade.Ich habe gelesen,das normalerweise Kindergeld ist mit eine Steuerliche Einkommen zusammengebunden.Aber...ich habe das auf meine Name beantragt nach Geburt meines Sohnes,aber ich werde voraussichtlich bis 2025 in Elternzeit.Elterngeld,aber nur ein Jahr nehme ich in Anspruch.Meine Arbeitsverhältnis ist unbefristet.Ist das ein Problem oder müssten wir auf Papa sein Name beantragen?? Vielen Dank

von Agota-Noemi am 22.09.2023, 13:36



Antwort auf: Kindergeld

Hallo, was Sie gelesen haben ist, dass das Finanzamt eine Günstigkeitsprüfung das KG betreffend durchführt. Sie müssen es einfach nur beantragen, auch, wenn Sie nicht arbeiten, aber in D leben (und mind. im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis sind). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2023



Antwort auf: Kindergeld

Nein, du kannst es auf deinen Namen beantragen. Du bekommst es auch ohne zu arbeiten. (Das ist es was ich auch nicht verstehe, dass es jeder bekommt, ist aber so) Ab nächstem Jahr gibt es dieses Kindergeld, das eigentlich eine Steuerermäßigung für steurzahlende Eltern, ist nicht mehr. Ab da wird es in die Kindergrundscherung umbenannt. Damit ist dann auch klar, das es jedes Kind bekomm.

von mamavonbaby am 22.09.2023, 15:38



Antwort auf: Kindergeld

Owt

von misses-cat am 22.09.2023, 15:43



Antwort auf: Kindergeld

Ne Kindergeld bekommt jeder. Ob er arbeitet oder nicht. Du meinst den Kinderfreibetrag. Das ist am Einkommen gekoppelt bzw durch Prüfung des Finanzamtes was günstiger ist. Du kannst ruhig das Kindergeld auf deinen Namen anmelden

von MamaausM2 am 22.09.2023, 16:17



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