Olivia
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
Hallo, der AG kann, von einem Tag auf den anderen, verlangen, dass Sie einer geeigneten Tätigkeit nachgehen. Wenn ich der AG wäre und hören würde, dass meine AN ins Ausland umzieht und ich weiter Lohn zahle, würde ich das machen. Rein aus Schikane. Ich bin da ganz ehrlich. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Du kannst machen, was du willst. Aber wenn dein Arbeitgeber heute anruft und sagt, er hat ab morgen eine Aufgabe für dich, musst du da sein.
misses-cat
Nein nicht beim individuellen das ist ja von Arzt und nicht vom Arbeitgeber, allerdings ist da halt ein geschmackle bei
Klebeband
Seh' ich das richtig? Das Leben von dir und deinem Ungeborenem ist durch JEDE Tätigkeit derart gefährdet, dass der Arzt dir ein Beschäftigungsverbot für SÄMTLICHE ARBEITEN ausgesprochen hat. Aber einen Umzug ins Ausland zu organisieren, zu emtrüpeln, zu packen, Ämter aufzusuchen etc gefährdet euer Leben nicht? Tja, dann hoffen wir doch einfach mal, dass das NICHT mit großer Trauer endet...
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