Familie Roms
Hallo Fr. Bader, unser Sohn (13) geht derzeit hier in Deutschland auf ein Gymnasium und soll mich (Vater) für 6 oder evtl. 12 Monate, also entweder ein ganzes oder ein halbes Schuljahr, ins Ausland (EU) begleiten. Meine Frau bleibt hier in Deutschland und hat eine feste Arbeitsstelle. Ich selber bin freiberuflich tätig. Wir sind alle drei hier in Deutschland geboren und damit deutsche Staatsbürger. In Deutschland herrscht die Schulpflicht, wie verhält sich das in unserem Fall. - Wird unser Sohn für diesen Zeitraum von der Schule befreit oder beurlaubt? - Kann die Schule das ablehnen? Wenn ja, wie ist dann der weitere Weg, müssen wir ihn von der Schule oder auf dem Meldeamt abmelden? Wie sieht das aus, wenn wir zurückkommen, muss die letzte Schule ihn wieder aufnehmen? Unser Sohn wird eventl. keine Schule im Ausland (EU) besuchen, da wir uns wahrscheinlich an keinem festen Ort aufhalten. D.h., er wird den Schulstoff in Eigenregie aufarbeiten, was kein Problem darstellen sollte, da er in der Schule eh stark unter Unterforderung leidet (Begabung). Auch das Lernen der Fremdsprache wird seiner Enwicklung einen Schub geben. Wie verhält es sich mit dem Bezug von Kindergeld in unserem Fall für den o.g. Zeitraum? Wir freuen uns auf Ihre Antworten. Viele Grüße von Familie Roms
Hallo, dolce far niente? Sorry, da kenne ich mich nicht aus - da müssen Sie sich mit den Schulbehörden auseinandersetzen. Liebe Grüße NB
Tweetygirl
Warum soll das Kind mit ins Ausland?Warum bleibt das Kind nicht in Deutschland bei der Mutter? Das Kind hätte keinen festen Platz/Ort wenn sie unterwegs sind, es würde keine Schule besuchen, wäre weit weg von Mutter und Freunden. Wenn Sie arbeiten was macht das Kind dann? Es kennt die Orte nicht, hat dort keine Freunde.Will das Kind überhaupt mit? Würde es alles für 6-12 Monate einfach hinter sich lassen? Entschuldigung, dass ich nichts rechtliches beitragen kann, aber mich interessiert es einfach warum man es sich so umständlich machen will.
momworking
Nein, du kannst nicht einfach mit einem schulpflichtigen Kind ein Jahr abtauchen. Es wird immer irgendwo an eine Schule angebunden sein müssen. Wie willst dein Kind im Ausland denn anmelden? Spätestens da wird es ja einer Schule zugewiesen werden? Gibt es in dem Zielland die Möglichkeit des Homeschoolings? Da kenne ich mich nicht mit aus, aber das könnte vielleicht eine Möglichkeit darstellen, den Regelschulbesuch zu umgehen, wobei es auch da vermutlich Voraussetzungen gibt. Wie soll das auch praktisch gehen? Dein Kind versäumt ein komplettes Schuljahr und soll dann ohne Leistungsnachweise egal welcher Art in die nächste Klasse versetzt werden? Sonderbar. Berichte mal, wie das ausgeht, das finde ich total spannend. LG
Pamo
Wenn das Kind nicht mehr in D gemeldet ist, sondern bspw in F lebt, dann gelten die französischen Gesetze und nicht die deutschen. Und in F gibt es keine Schulpflicht, also wäre das in meinem Beispiel kein Problem.
Andrea6
...stelle ich mir das vor - wer bekommt schon so eine Gelegenheit? Ich würde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um dieses Jahr so wie gedacht zu verbringen. Selbst wenn dadurch ein Schuljahr wiederholt werden müßte: ein Gewinn für das Kind ist es in jedem Fall.
rodenstein
Sehe ich ganz genau so :-).
luvi
Hallo, ich habe vor kurzem ein Buch gelesen, in dem eine Familie mit ihren 2 Kindern, davon eins schulpflichtig eine Weltreise gemacht hat. In einem Kapitel gehts auch um die Beurlaubung des Kindes. Leider weiß ich nicht mehr, wie das Buch heißt. Die Familie heißt Lilienthal. Mußt mal googeln, da findest Du sicher was. Oder gib mal Weltreise mit Kind Schule ein. Vielleicht hilft Dir dieser link weiter www.kidsaway.de/.../langzeitreise-mit-kind-schulfreistellung-fuer-die-weltreise-geht-das Ich wünsch Euch viel Spaß! Es ist sicher eine wertvolle Zeit für Euer Kind! Liebe Grüße Luvi
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