AnaMaria1511
Hallo Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Situation meines Partners. Kurz zur Erklärung: Mein Partner kommt aus Italien, hat dort geheiratet und lässt sich nun auch dort Scheiden. Mein Partner hat mit seiner Ex Frau eine Tochter. Das Kind (3 Jahre) wurde in Deutschland geboren hat aber einen italienischen Pass. Die leibliche Mutter hat jedoch eigens entschieden, die Tochter bei ihrem Vater zu lassen und verließ Deutschland. Sie kehrte wieder zurück nach Italien. In den Scheidungspapieren wurde festgelegt, dass das Kind für die nächsten 2 Jahre beim Vater in Deutschland bleibt. (7 Monate davon sind bereits vergangen) Da die Scheidung noch nicht komplett vollzogen ist, fängt die leibliche Mutter jetzt immer wieder von neuem davon an, Nachrichten zu schreiben, wie sehr sie ihre Tochter vermisse und sie Ihre Tochter bei sich haben will, ansonsten könne sie nun nicht mehr einer Scheidung zustimmen. ( Wohlgemerkt sei hier auch, dass die Mutter aller höchstens, alle 2 Tage für 10 Minuten einen Videocall macht um Ihre Tochter zu sehen) Die Mutter war seit jeher keine liebevoller Mutter. Das Kind wurde von ihr regelmäßiger physischer Gewalt ausgesetzt, bekam den Hintern versohlt und wurde fahrlässig in ein Zimmer gesperrt, in welchem Fenster frei zugänglich sind und aus welchen das Kind hätte stürzen können, während Sie nebenan schlief. Aber das nur am Rande. Da mein Partner zu diesem Zeitpunkt immer bei der Arbeit war, konnte er hier keinen Einfluss darauf nehmen. letzten Endes fand die Mutter einen neuen Partner und entschloss sich dafür wieder nach Italien zu gehen, wo sie bereits ein weiteres Kind erwartet. Die Dame hat keinen Job , wohnt in einer Einzimmerwohnung und zahlt keinen Unterhalt für ihr Kind in Deutschland. Wie bereits erwähnt, will sie nun auch noch ihre Tochter nach Italien holen. Aber hat sie überhaupt eine Chance? Schließlich ließ sie ihre Tochter wissentlich beim Vater zurück. Die Tochter besucht bereits die Kita, hat in Deutschland ihren geregelten Ablauf und auch rein wirtschaftlich betrachtet, die bessere Chancen auf Bildung etc. Es ist mir klar, dass ein Kind auch eine Mutter braucht. Das ist auch klar ersichtlich in Ihrem Verhalten, denn sie benötigt sehr viel Liebe, hat Verlustängste wenn ich gehe und nennt mich bereits seit Tag 1 Mama. Sie sieht mich quasi als ihre Mama. Für mich ist das völlig okay. Ich geh davon aus, dass das Kind bereits Psychische Schäden von der ganzen Situation davon getragen hat. Auch bei den Anrufen von Ihrer Mutter, spricht die kleine kein Wort, sieht ihre Mutter nicht an und reagiert sehr unentspannt und unter Druck. Wer entscheidet hier nun ? Das Gericht von Italien oder das Gericht in Deutschland? Wie soll mein Partner vorgehen? Bisher hat er ihr immer sehr sachlich am Telefon eine Rückmeldung gegeben bezüglich ihrer Wünsche. Er will auf keinen Fall einen Streit entfachen obwohl die Mutter es immer wieder darauf anlegt. Mit seinem Anwalt in Italien ist er in Kontakt. Ist es sinnvoll auch einen Anwalt in Deutschland zu konsultieren? Über eine kurze Einschätzung bin ich sehr dankbar.
Hallo, da das KInd in D lebt, gilt deutsches Recht. Das Kind hat den Lebensmittelpunkt beim Vater, das bedeutet, dass es dort auch bleibt. Er kann versuchen, gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Liebe Grüße NB
Pamo
Das Kind lebt beim Vater in Deutschland? Dann gilt hier deutsches Recht. Der "Vertrag" über 2 Jahre beim Vater ist lediglich eine Absichtserklärung und nicht rechtsverbindlich. Verbindliche Entscheidungen kann nur ein Familiengericht fällen.
AnaMaria1511
Korrekt, das Kind lebt in Deutschland bei dem Vater. Benötigt er hier in Deutschland einen Anwalt ?
Pamo
Bisher ist doch nichts passiert, sie hat lediglich ihre Sehnsucht geäußert. Warum sollte er da einen Anwalt brauchen? Für die Scheidung wird er jedoch spätestens sowieso einen Anwalt benötigen.
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