Geehrte Frau Bader,
Ich habe mich im erste Trimester von KV getrennt (nicht verheiratet) und habe das alleinige Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht.
Der KV hat mich nach der erste Geburtstag von meine Tochter wegen umgangsrecht vor Gericht gezogen. Daher hat er jetzt recht eine Stunde in der Woche meine Tochter zu sehen.
Der KV kommt dieser Regelung aber kaum nach.
Der KV hat mir gesagt das wann ich ins Ausland ziehen möchte, das kein Problem wäre. (Mündlich)
Jetzt hat mein jetzigen Partner ein Job Angebot bekommen in der USA.
Kann ich ohne schriftlicher Zustimmung mit mein Partner und Tochter nach Amerika umziehen?
Ich beziehe im Moment noch hartz4 und werde dort mein Beruf ausüben können, was somit auch für mich finanziell eine Verbesserung wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
Minas Mama
von
Minas mama1
am 05.05.2022, 07:41
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Hallo,
Sie dürfen umziehen, da Sie alleine die elterliche Sorge haben. Die umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2022
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Du hast das alleinige SR und ABR, also bestimmst du, wo das Kind lebt. Der Vater hat ein Umgangsrecht, aber die Anreise und Ausübung sind seine Verantwortung.
von
Pamo
am 05.05.2022, 09:23
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Auch, wenn die Mutter für die Entfernung sorgt?
Ich verstehe es so, dass der Umgang gerichtlich festgesetzt wurde - darf die Mutter dann trotz ASG/ABR einfach eine Entfernung schaffen und der KV muss die Kosten/Weg für den Umgang tragen?
von
cube
am 05.05.2022, 09:31
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Das Gericht kann nicht festlegen, dass die Mutter mit dem ABR nicht umziehen kann. Sonst hätte sie das ABR nicht.
von
Pamo
am 05.05.2022, 10:03
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Umzug ins Ausland
PS: Wenn die Mutter die Zusatzkosten der Entfernungsschaffung tragen soll, muss das speziell gerichtlich festgelegt sein oder werden.
Für den Partner ist das schlicht die Konsequenz aus dem fehlenden SR.
von
Pamo
am 05.05.2022, 11:06
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Umzug ins Ausland
Hallo, neben den umgangsrechtlichen Fragen möchte ich ein paar andere Aspekte in den Raum werfen:
1) du schreibst „Partner“: ihr seid also nicht verheiratet? Dann wird das schwierig mit dem umziehen mit ihm zusammen in die USA, dafür gibt es kein Visum.
2) selbst wenn ihr verheiratet seid und du mit umziehen kannst: wird das Visum eine Arbeitsgenehmigung für dich in den USA enthalten? Denn nur dann darfst du von dort drüben arbeiten, egal wo dein Arbeitgeber auf der Welt sitzt.
VG
D (lebe in den USA)
von
desireekk
am 05.05.2022, 14:02