Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forummitglieder,
nachdem ihr mir mehrmals gute Ratschläge gegeben haben, möchte ich nochmals etwas Konkretes fragen :
Nach 6 Jahren keinen Umgang mit seinem Sohn, hat der Kindsvater meines Sohnes, der im Ausland lebt, die Mitarbeiter beim Jugendamt in Deutschland angeschrieben und merhmals gefordert, dass er eine Umgangsreglung will. Dabei werde ich sehr schlecht seinerseits beim Jugendamt dasgestellt.
Jetzt ist es so, dass die Mitarbeiterin des Jugendamts eine Videokonferenz mit mir und dem Kindsvater und einen Dolmetscher in drei Wochen festgelegt hat, bei der wir ueber die Umgangsreglung reden sollen.
1)Muss ich mich beim Jugendamt rechtfertigen, dass der Kindsvater Verleumdungen über meine Person weiterverarbeitet.
Es sind schlimme Vorwürfe, die er verbreitet.
2)Seitens des Kindsvater wird Umgang im Ausland gefordert! Er hat das Kind bis jetzt nur einmal oder zwei Mal seit seiner Geburt gesehen (Das Kind ist jetzt 6 Jahre alt). Ich bin strikt dagegen und beharre auf Umgang nur im Deutschland. Wie ist die Praxis, wie ist Eure Erfahrung, ab wann wird dem Kindsvater erlaubt, das Kind mit sich ins Ausland zu nehmen.
Ich bin gegen einen Umgang im Ausland, da ich dem Kindsvater gar nicht vertraue, das Kind ihn gar nicht kennt und die Gefahr eine Kindesentfuehrung besteht.
Ueber die Hintergründe habe ich mehrmals hier im Forum geschrieben, möchte mich nicht immer wiederholen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung im Voraus
Z
von
zorce
am 09.10.2023, 18:13
Antwort auf:
Umgangsrecht/Mitnahme ins Ausland
Hallo,
es sollte auf keinen Fall Umgang im Ausland mit einem Vater stattfinden, den das Kind gar nicht kennt. Dazu kommt die Frage, was für ein Ausland das ist und ob die Gefahr besteht, dass er das Kind nicht wieder heraus gibt. Egal, was das Jugendamt entscheidet, machen Sie das bloß nicht. Im schlimmsten Fall müssten Sie das ganze gerichtlich klären.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2023
Antwort auf:
Umgangsrecht/Mitnahme ins Ausland
Hallo,
Spricht der Vater eigentlich deutsch, bzw. das Kind die Sprache des Vaters?
Wie stellt sich der Vater den Umgang vor, falls sie sich nicht miteinander verständigen können?
Ich finde, das sind Punkte, die unbedingt in dem Gespräch mit dem Jugendamt geklärt werden sollten.
LG luvi
von
luvi
am 09.10.2023, 19:47
Antwort auf:
Umgangsrecht/Mitnahme ins Ausland
Das Kind spricht die Sprache des Vaters. Das ist unsere Muttersprache, aber da das Kind hier aufgewachsen ist und Jetzt die erste Klasse besucht, ist er die deutsche Sprache mehr "mächtig". Der Kindsvater spricht kein Deutsch.
von
zorce
am 09.10.2023, 20:00
Antwort auf:
Umgangsrecht/Mitnahme ins Ausland
Das Jugendamt kann gar nix veranlassen, der Kindsvater müsste vor ein deutsches Gericht ziehen und seinen Umgang ein klagen. Deutsche Richter oder Richterinnen finden es gar nicht lustig wenn der Kindsvater nicht dafür nach Deutschland einreisen kann.
Such dir einen Anwalt der oder die soll mit zu dem Termin zum Jugendamt gehen und mal Tacheles reden, das Kind lebt in Deutschland will der Vater Umgang muss er nach Deutschland kommen
von
misses-cat
am 09.10.2023, 20:24
Antwort auf:
Umgangsrecht/Mitnahme ins Ausland
Das Jugendamt hat erstmal gar nichts zu melden, auch wenn da immer viele anderer Meinung sind, aber gerade in diesem besonderen Fall, würde ich die Videokonferenz ablehnen.
Der Vater will Kontakt und Umgang und ist nicht in der Lage diesen erstmal über die Mutter aufzunehmen? Hmmm… und macht dich auch noch schlecht? Völlig egal, ob was dran ist oder nicht, da ist auch das Vorgehen des Jugendamts völlig Unprofessionell, aber die sind auch überlastet und wollen schnelle und einfache Lösungen.
Ich würde mir sofort einen Anwalt für Familienrecht nehmen und die die Kommunikation mit dem JA und dem Vater übernehmen lassen.
Du bist auch nicht verpflichtet diesen angesetzten Termin wahrzunehmen.
Erstmal wären jetzt Einzelgespräche mit den eltern angesagt, dann kann man weitersehen.
von
JakobsMutti
am 10.10.2023, 08:19