Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht mit Übernachtung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht mit Übernachtung

MamaNov2020

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Hallo.  Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe.  Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rückhalt und Sicherheit bei mir. Weint auch viel bei der Trennung von mir. Selbst bei der Oma, die er liebt.  Sein gesundheitliches Problem sind wir am abklären. Es trägt zur Problematik sehr bei.    Jetzt ist es so, dass der Vater bereits die dritte Wohnung bezogen hat, seit der Trennung Ende 2022. Übernachtungen wurden monatelang unterbrochen, weil es Schimmel im Haus gab. Vor kurzem hat er ihn wieder 14 tägig eine Nacht und einen Tag in der Woche. Seit Mitte Januar besteht beim Kind das Magen-Darm Problem. Seitdem ist mein Sohn so anhänglich und auch unsicher, wenn er übernachten soll. Weint oft vorher und will zu Hause bleiben. Fühlt sich nicht wohl. Im Falle von Erbrechen/Krankheit beruhigt er sich beim Vater auch nicht. Dann will er nur noch zu mir. Weint fürchterlich. Jetzt hat er schon immer Ängste. Mein Kind ist angeschlagen von dem ganzen Umstand.  Der Vater will aber die Übernachtungen nicht stoppen. Er wird richtig böse deshalb. Fordert sogar 2 Nächte ein. Hört mir nicht zu, wenn ich versuche ihm zu erzählen, wie es dem Kind davor geht. Er will ihn bei Krankheit aber auch nicht in unserem Zuhause besuchen, um vielleicht Nähe und Vertrauen in Krankheitsphasen zu schaffen.  Wie sehen Sie meine Chancen? Stehen meine Chancen schlecht,  dass Übernachtungen aussetzen, bis er wieder besser dran ist und auch wieder sicherer ist? Stehen die Chancen des Vaters auf 2 Übernachtungen gut?    Vielen Dank ♥️  


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