MamaNov2020
Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht. Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Magen-Darm Problemen. Er erbricht regelmäßig alle paar Wochen und leidet fast täglich an Bauchschmerzen. Die Eingewöhnung in eine Kindergartengruppe hat ihm sehr zugesetzt. Man merkt ihm das ebenfalls. Wir warten auf die stationäre Aufnahme, zur Abklärung der Beschwerden und auf eine Zusage vom Landesamt für einen Integrativen Kindergarten. Der Vater des Kindes ist im Dez. 2022 bei uns ausgezogen. Der Umgang fand dann immer in meiner Wohnung statt. Das hat auch gut funktioniert. Danach wollte er ihn auch ganz schnell mit zu sich nehmen. Das habe ich ebenfalls nicht verwehrt. Er war dann über den Tag ab und zu dort. Nach ein paar Monaten zog der Vater dann direkt mit einer neuen Partnerin zusammen. Wieder in ein neues Haus. Er forderte sofort Übernachtungen ein. Das lehnte ich ab. Zu viele Veränderungen in einem halben Jahr für ein Kleinkind. Zumal der Kleine noch nicht lange in der Krippe eingewöhnt war. Also alles neu. Trennung, Krippe, wieder neues Umfeld vom Papa etc. Als ich merkte, dass das Kind emotional gestärkt ist und sich wohl fühlt, habe ich auch direkt einer Übernachtung alle 14 Tage zugestimmt. Dazu hat er ihn noch alle 14 Tage über einen ganzen Tag. Bald kam der Vater und meinte, er hat Schimmel im Haus und das Kind kann nicht mehr dort übernachten oder sein. Das war auch ok für mich. Es fanden dann alle 14 Tage nur noch Besuche bei der Mutter des Vaters (also der Oma) statt. Tagsüber. Über Monate keine Übernachtungen mehr. Erneuter Umzug des Vaters. Übernachtungen nach Monaten wieder gewünscht. Er schlief dann auch wieder ein paar mal dort. Dann kam die Krankheitsphase und die gescheiterte Eingewöhnung von der Krippe in den Kindergarten. Die Entwicklungsverzögerung machte sich deutlicher. Frühförderung wurde beantragt, Arzttermine stehen und standen an. Plus Ergotherapie und Logopädie. Das episodische Erbrechen ist nach wie vor aktuell und das Kind braucht sehr sehr viel Sicherheit und Rückhalt von mir. Er ist sehr unsicher geworden. Wenn die Übernachtung ansteht, weint er teilweise schon abends davor. Morgens sagt er dann in seiner Sprache, er will bitte zu Hause bleiben. Er liebt den Vater. Das weiß ich. Aber ich habe das Gefühl, es würde ihm momentan besser tun, wenn er abends Heim kommen könnte. Solange bis wir das alles wieder stabilisiert haben. Der Vater fordert stattdessen sogar 2 Übernachtungen ein. Ist wütend wenn ich den Gefühlszustand des Kindes versuche zu erklären. Er unterstellt mir natürlich, dass ich Zeit einschränken möchte. Er redet vor dem Kind negativ. Macht solange bis es weint. Sagt dann, was ich für eine Mutter bin etc. Er stand schon mehrmals unangemeldet vorm Haus und hat Sturm geklingelt. Auch am Telefon. Obwohl ich was vor hatte, wollte er den Besuch erzwingen. Nur um den Schritt vors Familiengericht kurz zu erläutern. Ich möchte Frieden. Und ich denke, den bekommen wir nur durch eine Festlegung. Jetzt zur eigentlichen Frage 😅 Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich das vorm Familiengericht klären lassen möchte? Wird die Entwicklung unseres Kindes berücksichtigt? Ich denke, das ist nämlich wirklich ein ganz wichtiger Punkt in diesem Fall. Ich möchte nicht, dass seine Psyche leidet und alles noch schlimmer wird. Ziehe ich wahrscheinlich den Kürzeren und das Kind muss ein komplettes Wochenende bleiben? Bin ich im Unrecht, wenn ich im Krankheitsfall dafür bin, dass er nicht übernachtet? Er lässt sich vom Papa nicht beruhigen, wenn es ihm wieder schlecht wird. Musste deshalb schon meine Arbeit abbrechen usw. Dankeschön ✨️ und sorry für den Roman.
Hallo, neue ich hab's nur überflogen, weil der Text zu lang war. Grundsätzlich kann ich nicht erkennen, warum das Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden soll. Weder Entwicklungsverzögerungen noch Krankheit oder Umzug hat etwas mit dem Umgang zu tun. Es soll ja nicht zu einem wildfremden Menschen, sondern zum Vater. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Frau Bader wird den Roman nicht lesen. Die Fragen müssen kurz sein. Hab es überflogen, der Vater hat gute Chancen ganze Wochenenden zu erhalten.
misses-cat
Nein bekommst du nicht durch, der Vater hat gute Chancen alle zwei Wochen durch zubekommen von Freitag bis Sonntag und jede zweite Woche einen Nachmittag wenn er will
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