Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Hallo, mein Mann hat seit 9.12.2023 das alleinige Aufentalsbestimmungsrecht für unseren 13 Jährigen Sohn . Ich habe zwar das Umgangsrecht aber mein Mann verbietet mir den Kontakt zu mein Sohn. ( Er will sich Rächen ). Ich habe jetzt die Möglichkeit in die USA zu gehen ( verdiene das 5 fache ). Wie könnte der Umgang gestaltet werden? Worauf muss ich achten?

von Mankomanja am 08.04.2023, 12:10



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Hallo, dann müssen Sie jedes Mal nach Deutschland fliegen, um den Umgang wahrzunehmen. Wenn der Kindsvater zustimmt, kann das Kind Sie auch in Amerika besuchen.Ich habe einen Mandanten, der lebt in Saudi-Arabien, seine Kinder leben in Deutschland. Alle drei Monate kommt er eine Woche her. Die restliche Zeit finden Zoomgespräche statt. Klappt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2023



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Du fliegst nach Deutschland und besuchst ihn. Er hat das alleinige ABR und wird sicherlich nicht zustimmen ihn in die USA fliegen zu lassen. Alternativ könntest Du den Umgang gerichtlich festlegen lassen und da bleiben wo Dein Sohn lebt.

von Sternenschnuppe am 08.04.2023, 12:18



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Wenn du so weit weg ziehst, musst du dafür sorgen bzw. dich kümmern, euer Kind sehen zu können. Der Vater wird nicht verpflichtet sein, euer Kind zu dir zu schaffen. Schon gar nicht, wenn er eh das alleinige ABR hat. Wenn du Umgangsrecht hast, warum kann der Vater dir den Umgang verbieten? Bzw. warum unternimmst du nichts dagegen, ziehst sogar eher noch an andere Ende der Welt? Das wird den Umgang nicht einfacher machen. Und noch etwas: 5 x mehr verdienen - du bist auch dann unterhaltspflichtig gegenüber deinem Kind, wenn du im Ausland lebst. Es ist zwar schwieriger, den U einzufordern/einzuklagen, wenn du in den USA lebst - unmöglich ist es aber nicht. Wenn der Vater einen Titel hier in D erwirkt, kann er den auch in den USA rechtlich geltend machen. Wenn du also Umgang willst, dann kümmere dich schon jetzt darum, dass du ihn auch in D wahrnehmen kannst. Wenn du jetzt schon keinen Umgang hast oder diesen deutlich erkennbar einforderst, wird der Vater kaum dazu gezwungen werden, sich deinen Wünschen anzupassen, wenn du in den USA lebend vermutlich nur max 2 od. 3 x im Jahr nach D kommst.

von suityourself am 08.04.2023, 14:10



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Deine Schilderung zeigt, dass du dein Glück im Geld und der Ferne finden möchtest und dass du kein Interesse an Nähe zu bzw. Umgang mit deinem Kind hast.

von Succero am 08.04.2023, 14:26



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Es ändert sich nichts für dich: Du musst dich um den Umgang kümmern, du musst zum Kind, es bringen und holen.

von Pamo am 08.04.2023, 14:33



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Der Vater hat keine Pflicht dir das Kind in die USA zu bringen

von MamaausM2 am 08.04.2023, 19:05



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Er soll ihn nicht bringen. Ich zahle die Flugtickets. Ich würde ihn auch abholen. Danke für die Info

von Mankomanja am 08.04.2023, 19:06



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Wie realistisch ist das denn, wenn es in Deutschland schon nicht klappt? Würde Dein Sohn das überhaupt wollen? Wann hast Du ihn zuletzt gesehen und was unternimmst Du um ihn.zu sehen?

von Sternenschnuppe am 08.04.2023, 20:35



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Mein Sohn will mich sehen und auch wieder zurück in meinen Haushalt. Aber sein Vater lässt es nicht zu. Ich habe ihn seit Dezember nicht mehr gesehen. Wir haben diesen Monat ein Gerichtstermin. Ich habe meinem Mann das Aufenhalts-bestimmungsrecht übergeben, weil das Jugendamt und der Verfahrensbeistand in der ersten Verhandlung meinten, ich habe eine zu enge Bindung zu meinem Sohn. Sie waren der Meinung er wird sich schnell eingewöhnt und das Besuchsrecht hatte ich ja. Leider ist mein Mann doch nicht so Bindungstollerant wie er es jedem weis gemacht hat. LG

von Mankomanja am 08.04.2023, 21:02



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Sowas habe ich noch nie gehört: Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht freiwillig abgegeben, weil das Kind eine enge Bindung zu dir hat? Das klingt völlig verrückt und sinnlos. Warst du anwaltlich beraten? Hast du jetzt einen Anwalt, um dein Umgangsrecht durchzusetzen?

von Pamo am 08.04.2023, 21:25



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Ja ich war Anwaltlich beraten, der hat mir dazu geraten, leider. Ich habe jetzt eine neue Anwältin.

von Mankomanja am 08.04.2023, 21:42



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Doch, leider gibt es das, weil sich auf eine hirnrissige, veraltete Theorie gestützt wird. Hab mal einen Beitrag dazu rausgesucht. Ist echt erschreckend. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Zu-enge-Mutter-Kind-Bindung-Staat-nimmt-Kinder-weg,kinder1804.html#:~:text=Hinter%20dem%20Vorwurf%2C%20dass%20die,ohne%20Platz%20f%C3%BCr%20den%20Vater. @TE ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass sich durch den Gerichtstermin alles zum Besseren für dich und vor allem dein Kind wendet.

von Belly-Monkey am 10.04.2023, 07:20



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Eigentlich hast du verschiedene Baustellen, die hinterher aber dann doch zusammen relevant werden. Dennoch musst du dich erst mal sozusagen getrennt um die einzelnen "Baustellen" kümmern. 1. ABR: Wenn du meinst, dass dies doch keine gute Entscheidung war, man dich irgendwie genötigt hat, dem zuzustimmen oä, dann solltest du jetzt dagegen vorgehen. Du musst dies nicht hinnehmen, nur weil es jetzt einmal so entschieden wurde bzw. du zugestimmt hast. Du schreibst, er will sich rächen - wofür? Hat der Vorwurf der zu engen Bindung evt. damit zu tun, dass euer Sohn bzw. der Vater vorher kaum Umgang hatte? Weil euer Sohn nicht wollte zb und du nicht dafür gesorgt hast, dass er dennoch zum Vater geht? Ich frage mich ganz grundsätzlich, was vorher passiert ist, dass der Vater das ABR beantragt hat. Wie lange seid ihr getrennt, wie war der Umgang eures Sohnes mit dem Vater und/oder dir geregelt? IdR wird ein Kind im Alter eures Sohnes ja auch dazu befragt, wo er leben will etc. Evt. hat der Vater das ABR beantragt, weil er wusste, du willst in die USA oder sonst wo hin und euer Kind dann einfach mitnehmen? Das sollen alles keine Vorwürfe oder Unterstellungen sein - aber es fällt mir einfach schwer zu glauben, dass ein Gericht ohne gute Gründe das ABR dem Vater zuspricht und der Mutter nur noch Umgang einräumt. Irgendeine Vorgeschichte muss es dazu geben - und die kann nicht unerheblich gewesen sein. 2. Umgangsrecht: wurde dies gerichtlich festgelegt oder mit dem JA ein Umgangsplan verabredet? Wenn ja, dann kannst du diese Umgänge auch einfordern! Und das solltest du auch tun, denn ansonsten entsteht der Eindruck, dass es dir eh nicht so wichtig ist. Auch wenn keine Zeiten/Umgangstage festgelegt wurden, kannst und solltest du das allgemeine Umgangsrecht (dieses wurde ja wohl irgendwie zugesprochen) auch vehement geltend machen! Wie gesagt: einfach hinnehmen, dass der Vater dies verweigert heißt eben auch, du hast in letzter Konsequenz kein Interesse daran, es unbedingt auch ausüben zu wollen. Und das alles spielt dann in den 3. Punkt, Umzug in die USA rein: Wenn du eh schon keinen Umgang hast oder eingefordert hast, wirst du kaum eine Chance haben, dieses nach deinem Umzug durchzusetzen. Du bist diejenige, die mit dem Umzug die Entfernung massiv vergrößert und einen Umgang erschwert. Warum sollte man dir da plötzlich entgegen kommen, wenn doch schon vorher keiner bestand oder von dir ernsthaft eingefordert wurde. Dazu sollte dir klar sein, dass du diejenige sein wirst, die zum Kind kommen muss. Der Vater wird eher nicht verpflichtet werden euren Sohn alleine in einen Flieger zu setzen zu einer Mutter, zu der im worst case seit Monaten keinen Kontakt mehr hatte. Hast du auf dem Schirm, was das an Kosten für dich mit sich bringen wird? Kann das klappen? Wenn der Vater bis dahin eh das alleinige ABR hat, steigt euer Sohn eh schon mal gar nicht ohne seine Zustimmung in irgendeinen Flieger sonst wo hin. Du solltest also JETZT alles daran setzen, den Umgang regelmäßig wahrzunehmen/einzufordern. Und nochmal darüber nachdenken, wie du eine echte Bindung zu deinem Sohn aufrecht erhalten willst, wenn du in den USA bist und ihn wohl eher nur 2-3 mal im Jahr sehen wirst. Ist es dir der Job und das Geld das wert? Wenn ja, muss ich leider sagen, dann reiß euer Kind nicht in Gerichtsverfahren etc mit rein, sondern gib ihm die Chance, sich ein Leben ohne dich als ernsthaft am Leben beteiligtes Elternteil aufzubauen. Es wäre für mich nicht im Sinne des Kindeswohles, jetzt ein Gezerre ums Kind zu beginnen und dann aber eh in die USA zu verschwinden. Du bist dann kein Bestandteil mehr des täglichen Lebens deines Kindes. Euer Kind ist nicht bereits 17 oder 18 - er ist 13 und für ihn kommt dein Umzug einem Verlassen gleich. Du gehst dann von ihm weg für einen Job, der dir mehr Geld bringt. Für ein Kind heißt das: das Geld ist dir wichtiger als er. Denn der Job scheint ja auch nicht befristet zu sein und du kommst in zB 12 Monaten wieder.

von suityourself am 10.04.2023, 13:38



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Hallo Danke für die neuen Gesichtspunkte. 3 1/2 Jahre getrennt. Die Rache ist, er will mich vernichten. Der Umgang vorher, fand fast immer statt. Es gab Tage da wollte mein Sohn nicht, diese sind aber mit dem Kinderarzt und einem Psychologen, mit meinem Sohn besprochen worden. z.B mein Mann hatte seine Thailändische Freundin hier und es musste mit ihr und meinen Mann in einem Bett schlafen. Danach wollte er den ganzen restlichen Aufenthalt ( 2 Monate ) nicht mehr zum Vater. Mein Mann hatte gesagt zu mir : für dich gibt es nur 2 Möglichkeiten entweder die Gosse oder der Baum. ( mein Mann ist nach 30 Jahren ehe wegen seine Freundin 30 J ausgezogen). Das geldliche ist kein Problem ich verdiene hier in Deutschland guten Durchschnitt, habe aber in den USA das 5 fache. Ich gehe für meine Firma in die USA und kann jeder Zeit zurück kommen, mit garantierten Arbeitsplatz. Ich habe seit Dezember 2 Anwaltsbriefe und Jede Woche den Umgang eingefordert. Auch über das Jugendamt. Mein Sohn will nicht bei seinem Vater leben er hasst ihn, er schwenzt Schule hat schlechte Noten und sitzt nur in seinem Zimmer. Die Möglichkeit in die USA zu gehen wurde mir erst vor 2Wochen angeboten, der Wunsch war nicht da vorher. Ich kämpfe gegen Windmühlen, mein Ex Stalkt mich, ich habe ständig flying Monkeys um mich. Es wurden GPS Trecker bei mir im Auto gefunden bei der Inspektion. Das Haus war nach dem Auszug meines Ex Kamera überwacht ( bei meinem Auszug vor einem Jahr wurden 4 Mikro Kameras gefunden) und er ist mehrfach mit einem nachgemachten Schlüssel ( mein Sohn hatte ihn im Rucksack bei einem Besuchskontackt dabei) in die Wohnung eingebrochen. (Kurzer und nur ein 10tel Einblick in mein Leben), ich habe aus Rücksicht auf meinen Sohn nichts angezeigt oder unternommen). Auch heute würde ich aus Rücksicht auf meinen Sohn, alles tun um eine vernünftige Einigung zu bekommen. Wenn mein Sohn mir sagt er will mich nicht sehen, ist das ok und akzeptabel. Leider erzählt er in der Schule bei Freunden und Schulsozialarbeiterin, das er wieder nach Hause will und das wird mir so zugetragen. LG

von Mankomanja am 10.04.2023, 14:56



Antwort auf: Umgangsrecht wenn ich ins Ausland Ziehe

Merkwürdige Geschichte. Aus welchem Land kommst du gebürtig? Deiner Grammatik nach zu urteilen, ist Deutsch nicht deine Muttersprache. Haben die Behörden eventuell die Gefahr gesehen, dass du dem Vater das Kind entziehst? Dein Mann hat DICH verlassen, aber er stalkt dich angeblich und spioniert dich aus? Dein Kind hasst den Vater, aber sein Wille wird nicht gehört, obwohl er bereits ein Teenie ist? Du hast seit Monaten keinen Umgang mehr gehabt und möchtest jetzt noch mehr den Kontakt zu deinem Kind erschweren, indem du „an das andere Ende der Welt“ ziehst? Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dir irgendjemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen wird, wenn DU planst, den Kontinent zu wechseln! Es hört sich eher an, als seist DU beleidigt, dass dein Ex dich verlassen hat und DU euren Sohn aufhetzen wolltest, was nicht funktioniert hat. Da du anwaltlich vertreten bist, wird Frau Bader übrigens nicht antworten. Allerdings denke ich auch, dass die Osterferien mal wieder sehr langweilig sein müssen…

von 3wildehühner am 10.04.2023, 22:54



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