Mandy97
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang des Jahres hat sich der Kindsvater von mir getrennt. Er war psychisch sehr krank und hat uns massive bedroht. Zeitweise hatte er ein Annäherungsverbot. Zwischenzeitlich hat er sich in Therapie begeben und ist nun von einer Kur zurück. Er hat mir mitgeteilt, dass die Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert haben, die auch für immer bleiben wird. Um die Krankheit im Zaum zu halten nimmt er Medikamente. Ich weiß aber, dass er auch gern solche Medikamente eigenmächtig absetzt. Unsere Kinder sind 2,5 Jahre und 6 Monate alt. Ich habe das alleinige Sorgerecht für beide. Immer wieder hört man in den Medien von Fällen, in denen psychisch auffällige Väter ihren Kindern etwas antun, wie zuletzt in Meißen. Das macht mit große Angst. Ich frage mich nun in wie fern ich den Umgang gewährleisten muss?. Einerseits möchte ich, dass meine Kindern ihren Vater kennen und Zeit mit ihm verbringen, aber andererseits möchte ich sie beschützen. Muss ich alleinigen Umgang mit den Kindern zulassen? Kann ich verlangen, dass ich beim Umgang dabei bin? Müsste ich die Kinder bei ihm auch mal übernachten lassen, wenn diese Diagnose bekannt ist? Vielen Dank schon im voraus für ihre Antwort. VG Mandy
Hallo, wenn eine KIndeswohlgefährdung vorliegt oder er zustimmt kann der UMgang unter Aufsicht des Jugendamtes (Betreuter Umgang) stattfinden. Liebe Grüße NB
Ani123
Was möchte der KV? Möchte er Umgang? Warum haben sie das alleinige Sorgerecht? (War das schon immer so oder kam es nach er Trennung?) Der KV hat ein Recht auf Umgang insofern dieses das Kindeswohl nicht gefährdet. Nur, weil er psychisch erkrankt ist ist kein Grund um keinen Umgang zum eigenen Kind zu haben. Im Hinblick darauf, dass er sich in Therapie begeben hat und Medikamente nimmt zeigt,dass er sich helfen lässt. Begleiteten Umgang kann eine Option sein, wobei sie nicht die Begleitperson sein sollten. Als Mutter können sie nicht unbefangen sein und das ist in er Rolle wichtig. Daher sollte die Aufgabe eine Person vom Jugendamt übernehmen. Vereinbaren Sie einen Termin beim Jugendamt, schildern Ihre Situation und Ängste und bitten um Unterstützung beim Umgang. Lehne sie diesen zu begleiten und fordern sie dafür eine Person ein.
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