Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht Dritte beschränken

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht Dritte beschränken

JWR123

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Guten Tag Frau Bader, ich wollte wissen ob man ein Umgangsrecht mit dritten Personen wie Oma, Onkel etc. beschränken kann. Aus Gründen möchte ich nicht, dass mein Ex-Mann diesen Personen unser gemeinsames Kind fast wöchentlich zur Betreuung übergibt. Auf meinen Wunsch hin die Betreuung zu beschränken, geht er nicht ein. Unsere 10 jährige Tochter lebt aktuell bei ihm, weil ich dem zugestimmt hatte. Seitdem wird das Kind aber immer von Personen betreut, die schlecht über mich reden -auch vor dem Kind-. Ich möchte gar nicht das unsere Tochter gar keinen Kontakt zu Oma etc hat, sondern nur eingeschränkten Kontakt. Gibt es so einen Antrag und kann Ich diesen selbst stellen? Vielen Dank und viele Grüße JWR123


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Umgangsrecht kann nur ausgeschlossen werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Großvater schon wegen pädophiler Neigung vorbestraft ist. Ansonsten nicht. Liebe Grüße NB


WonderWoman

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nein, einen solchen "antrag" gibt es nicht.


misses-cat

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Nein definitiv nicht,


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