Guten Tag Frau Bader, ich wollte wissen ob man ein Umgangsrecht mit dritten Personen wie Oma, Onkel etc. beschränken kann. Aus Gründen möchte ich nicht, dass mein Ex-Mann diesen Personen unser gemeinsames Kind fast wöchentlich zur Betreuung übergibt. Auf meinen Wunsch hin die Betreuung zu beschränken, geht er nicht ein. Unsere 10 jährige Tochter lebt aktuell bei ihm, weil ich dem zugestimmt hatte. Seitdem wird das Kind aber immer von Personen betreut, die schlecht über mich reden -auch vor dem Kind-. Ich möchte gar nicht das unsere Tochter gar keinen Kontakt zu Oma etc hat, sondern nur eingeschränkten Kontakt. Gibt es so einen Antrag und kann Ich diesen selbst stellen? Vielen Dank und viele Grüße JWR123
von JWR123 am 08.01.2024, 09:07