Wunderbärchen
Hallo Frau Bader, kurz meine aktuelle Situation: ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meiner 2. Tochter. Mein erster Arbeitstag ist der 06.10.21! Vor dem Mutterschutz habe ich Teilzeit (27.5 Std./Woche) ca. 30km entfernt von zuhause gearbeitet. Jetzt erhielt ich vor 2 Tagen einen Anruf von meiner Chefin die mir mitteilte, dass es dem Unternehmen aufgrund der Covid-Situation nicht gut gehe und ich im Oktober nicht an meinen alten Arbeitsplatz zurück könne. Mir wurden andere Filialen angeboten, die jeweils 83 bzw. 76km von mir entfernt sind. Da die Strecke zu der Zeit stark befahren ist wäre ich bei gutem Durchkommen für jeden Weg 1h unterwegs. Das würde sich bei meiner Stundenzahl und mit dem Kindergarten leider kaum zu vereinbaren. Ich solle mir jetzt Gedanken machen und sonst müsse man „halt mal weiterschauen“. Meine Frage wäre jetzt, ob die neue Entfernung bei meinen Rahmenbedingungen vertretbar ist und welche Möglichkeiten ich evtl. habe. Ist es richtig, dass ich nach der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe? Ich würde mir gerne sofort etwas neues in der Nähe suchen, habe aber Sorge, weil ich bei eigener Kündigung oder einer Vereinbarung (falls etwas schief läuft) beim Arbeitsamt gesperrt wäre. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Herzlichen Dank im Voraus und LG Wunderbärchen
Hallo, die wesentliche Frage ist, was dazu im Arbeitsvertrag geregelt ist. In den meisten Verträgen wird keine feste Filiale angegeben sein, dann bleibt ihnen nur die Kündigung bzw. ein Aufhebungsvertrag. Liebe Grüße NB
Wunderbärchen
Kurzer Nachtrag: zu meinen Fahrtzeiten wären es pro Strecke ca. 1.5 Stunden (und nicht wie in dem Post geschrieben 1h).
Himbeere2008
Wie lange du zur Arbeit brauchst ist dein Problem. Welcher Arbeitsort ist in deinem Arbeitsvertrag festgelegt? Oder bist du universell überall zum arbeiten verpflichtet?
mellomania
wenn dort die filiale mit ort eingetragen ist als arbeitsort ist es nicht möglich, dich woanders einzusetzen. ist aber nur die firma eingetragen ohne ort, ist es möglich. dann erhälst du das angebot, wenn du es nicht annehmen kannst oder willst, musst du kündigen.
Ani123
Vielleicht kommt ihr AG ihnen entgegen und stimmt einen Aufhebungsvertrag zu. Wie es dann mit Sperrung bei der Agentur für Arbeit weiß ich nicht. Allerdings könnten sie dann direkt einen neuen Job antreten. Wie lange haben sie EZ gemeldet? Können Sie diese evtl. noch verlängern? Dann hätten sie keinen zeitlichen Druck und können sich in Ruhe was Neues suchen. Die EZ müssen sie dann zum Tag vor Arbeitsbeginn beenden ODER sie arbeiten TZ in EZ bei einem AG. Ihr jetziger AG müsste dem zustimmen. Haben Sie noch Urlaub aus vor der EZ? Wenn ja könnten sie den direkt im Anschluss an die EZ nehmen und hätten noch ein paar Tage mehr für die Arbeitssuche. Ich denke, dass es sowieso schwierig wird zum 06.10.2021 eine neue Arbeit zu finden. Die meisten AG stellen zum 01. oder 15. ein.
bellis123
@Ani123 "Wie lange haben sie EZ gemeldet? Können Sie diese evtl. noch verlängern? Dann hätten sie keinen zeitlichen Druck und können sich in Ruhe was Neues suchen. " Wieso kein zeitlicher Druck? Sie müsste bei einer Verlängerung der EZ ohne Gehalt auskommen? Bei ALG1 hätte sie wenigstens etwas. In dem speziellen Fall halte ich eine Sperre für unwahrscheinlich, auch wenn es natürlich auf den Sachbearbeiter/in ankommt. Viele sind da kulant, wenn sich die Rahmenbedingungen so verschlechtert haben. Desweiteren halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass hier versucht wird die AN zur Kündigung zu nötigen, um einer Abfindung zu entgehen. Es wird ihr nichts weiter übrig bleiben als sich neu zu orientieren.
Berlin!
Es gibt auch Umsetzung- und Versetzungsklauseln. An Deiner Stele würde ich den ganzen AV lesen. nicht nur den §, in dem der Arbeitsort steht.
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