Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versetzung an Wohnort des Partners

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versetzung an Wohnort des Partners

.Linchen.

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Hallo Fr. Bader, Ich bin Beamtin und in der 7. Woche schwanger. Die Schwangerschaft habe ich bereits meinem Dienstherrn mitgeteilt. Mein Partner, der auch der Papa von dem zukünftigen Baby ist, wohnt an einem anderen Wohnort (100km entfernt, ist bei der Bundeswehr,hat eigenes Wohneigentum) Ich habe kurz vor Weihnachten einen Antrag auf Versetzung aus sozialen Gründen gestellt, der mir auch hätte statt gegeben werden können. Allerdings lässt es nun meine Schwangerschaft, die dazwischen kam, nun nicht mehr zu. Die mir angebotene Stelle ist Eine Stelle im Außendienst mit Waffenträgertätigkeit, wofür ein Sporttest und ein 9 wöchiger Waffenlehrgang von nöten gewesen wäre. Dies geht nun mit einem Baby alles nicht mehr. Daraufhin musste ich die Initiativbewerbung zurück ziehen. Nun ist das Problem jedoch immer noch nicht gelöst, da mir keine andere Stelle vorerst angeboten werden kann. In wie weit habe ich Rechte, damit ich zum Kindsvater umziehen kann ? Ich habe Angst das ich die komplette Schwangerschaft alleine verbringen muss ( bis auf die Wochenenden) und ich dann vor erst alleinerziehende bin, da ich nicht zu meinem Partner ziehen kann. Dabei ist das erste Jahr so unglaublich wichtig für die Bindung... Können sie mir da einen Rat geben? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Kenntnis darüber zu haben, welches Beamtenrecht hier greift, sehe ich keinen Anspruch auf Versetzung. Spätestens in der Elternzeit können Sie ja zum Kindesvater ziehen und haben dann die Elternzeit Zeit, auf eine neue Stelle zu hoffen. Liebe Grüße NB


mamavonbaby

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Warum kannst du nicht zu deinem Partner ziehen? Er hat doch Wohneigentum, da kannst du die gesamte Elternzeit hingehen. Und wärend der Elternzeit kannst du dich weiter bewerben, vielleicht findest du ja was.


mellomania

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In der Schwangerschaft selber muss jetzt der AG hier schauen, wie er sie einsetzt. In der elternzeit später ja, da kann sie wohnen wo sie möchte. Es war sehr unklug die Versetzung zurück zu ziehen. Ich hätte diese laufen lassen und nach der Bewilligung die Schwangerschaft erst bekannt gegeben. Dann hätte man dort nach ersatztätigkeiten schauen müssen. Wenn ich das richtig interpretiere. Jetzt hat sie zurück gezogen und muss bis Mutterschutz hier weiter arbeiten


Pamo

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Du hast nicht mal das erste Trimester hinter dir. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht allen Beamten gegenüber. Das beinhaltet ganz sicher nicht, dass er dir ermöglicht, mit deinem Partner zusammen zu leben; das musst du schon selber organisieren.


Chantie

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Ist das Landesrecht oder Bundesrecht? Bei uns in Hessen gibt es die Möglichkeit der heimatnahen Versetzung bei Teilzeit in Elternzeit. Du könntest in der reinen Elternzeit zu deinem Partner ziehen, eventuell heiratet ihr ja sogar? Wenn du dann Teilzeit in Elternzeit arbeitest kann dies eben mit heimatnaher Verwendung geschehen. Dafür müsstest du deinen alten Wohnort aber aufgeben. Fast immer wird man dann später auch dort bleiben, je nachdem wie gefragt die Gegend ist. Rund um Frankfurt würden sie dich sofort behalten, am Edersee sind die Stellen schon knapper ( nur so als Beispiel ) Lg…


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