Lexy67
Hallo! Ich bin Beamtin und beginne am 1.1. 2022 nach der Elternzeit meines 1. Kindes wieder zu arbeiten. Ab 24.01.22 bin ich wieder in Mutterschutz mit Kind. Laut meiner aktuellen Gefährdungsbeurteilung kann ich an meines bisherigen Dienstort keine Tätigkeit ausführen. Laut meinem Dienstherren ist das kein Problem. Zitat " wir schauen dann mal was wir mit Ihnen machen". Nun befürchte ich, dass ich für die 3 Wochen an den Hauptsitz der Behörde versetzt werde. Dieser liegt 100 km, 1 1/2 Std Fahrzeit (einfache Strecke) von meinem Heimatort entfernt. Wäre dies zulässig oder gibt es gerade für Schwangere hier eine Grenze was zumutbar ist?
Hallo, was steht denn in der Dienststellenbeschreibung? Grds. halte ich die Versetzung für zumutbar und kann nicht erkennen, warum die Schwangerschaft dem entgegenstehen soll. Ich habe einen Fall im Kopf von der Lufthansa, finde ihn auf die Schnelle nicht. Da wurde eine Flugbegleiterin als Bodenpersonal eingesetzt und musste sozusagen mit dem Flugzeug zur Arbeit fliegen - trotz ihrer Ausführung zur Strahlenbelastung war auch das zumutbar (das ganze unter Vorbehalt, aber ich kann mir sowas eigentlich gut merken) Liebe Grüße NB
Pamo
Anderer Ansatz: Hast du vielleicht eine Idee, wo man dich am jetzigen Dienstort für die 3 Wochen gefahrlos einsetzen kann? Wir haben bspw. immer wieder Schwangere, die in der Poststelle eingesetzt werden. Wenn du einen pragmatischen Vorschlag hast, der keine Pendelei erfordert, dann geh doch damit auf den Dienstherrn zu.
cube
Verstehe ich nicht so ganz: der Dienstherr sagt "kein Problem" - aber gleichzeitig liegt eine GefB vor, die das Gegenteil sagt? Kann es sein, dass du dich auf eine GefB von vor der 1. Schwangerschaft beziehst? Denn für jede Schwangerschaft wird ja neu beurteilt. Es kann also gut möglich sein, dass es jetzt eben kein Problem darstellt. Bezgl. anderer Dienststelle - wenn du gem. Vertrag auch im Hauptsitz eingesetzt werden dürftest, dann darf der AG dich auch dort einsetzen. Du hast dem ja per Vertrag irgendwann mal zugestimmt. Das ist natürlich doof und deswegen würde ich auch schon mal überlegen, was du an deinem eigentlichen/bisherigen Arbeitsort am Tätigkeiten machen könntest oder evt. vorhandenen Resturlaub nutzen, um diese 3 Wochen zu überbrücken?
Dojii
Als Beamtin hat sie keinen Vertrag. ^^ Aber der Dienstherr ist weisungsbefugt, ich denke auch, dass eine Versetzung um etwa 100 km möglich und zumutbar ist.
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