Mitglied inaktiv
Hallo, mein 2. Kind kommt theoretisch 12 Wochen nach Auslaufen der zweijährigen EZ für das 1. Kind zur Welt. Zur Zeit arbeite ich als Mini-Job beim AG. 1. Wenn ich genug Resturlaub/Überstunden habe, die 6 Wochen, die ich bis zum Beschäftigungsverbot arbeiten müßte zu überbrücken (6 Wochen vor Geburt, 8 Wochen danach) steht mir dann die Lohnfortzahlung für den Zeitraum des Beschäftigungsverbotes in Höhe meines ursprüngliches Gehalt vor dem ersten Kind zu oder nur auf Basis des aktuellen Mini-Job? 2. Kann mich mein AG zwingen, die EZ fürs 1. Kind soweit zu verlängern, daß er die Lohnfortzahlung nicht leisten muß? 3. Kann er mir den Urlaub/Überstundenabbau verweigern und mich bis zum Termin des Beschäftigungsverbotes zur Vollzeit-Arbeit zwingen? Vielen Dank für Rückantwort.
Hallo, 1. Verstehe ich nicht. Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, brauchen Sie doch keinen Urlaub? 2. Nein 3. Nur mit wichtigem betrieblichen Grund. Liebe Grüsse,
Mitglied inaktiv
Das Beschäftigungsverbot beginnt ja erst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Der Geburtstermin ist aber 12 Wochen nach Ende der EZ, ich müßte also 6 Wochen arbeiten.
Hallo, achso - Sie meinen den Mutterschutz! Ein Beschäftigungsverbot meint was anderes, obwohl natürlich auch im Mutterschutz ein BV besteht. WEnn Sie noch Urlaub haben u den nehmen, bekommen Sie MG in Höhe des vollen Lohnes Liebe Grüsse, NB
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