Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot bei neuer Schwangerschaft direkt nach Elternzeit

Frage: Beschäftigungsverbot bei neuer Schwangerschaft direkt nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Die Elternzeit meines 2. Kindes endet am 13.11.11. Bin jetzt wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt am 29.1.12. Müsste also vom 14.11.11 bis 28.1.12 wieder arbeiten. Jetzt habe ich ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bekommen. Vor dem 1. Kind vor 6 Jahren habe ich in Vollzeit gearbeitet und habe vor mehreren Monaten mit meinem Arbeitgeber per Mail festgehalten das ich ab dem 14.11. Teilzeit arbeite. Meine Fragen: 1. Ist die Änderung der Arbeitszeit per E-Mail gültig und bildend? 2. Bekomme ich trotz des Beschäftigungsverbotes das besprochene Gehalt, obwohl ich direkt nach der Elternzeit in ein BV gehe. Habe öfter gelesen, daß sich das Gehalt nach dem durchschnittl. Verdienst der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft errechnet. Das war bei mir ja nichts, da ich seit 6 Jahren durchgehend in Elternzeit bin. Danke für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Besser ist Schriftform 2. Klar, hier bringt die Berechnung nichts u wenn man die Zeit davor nehmen würde, wäre es ja für den AG unfair Liebe Grüsse NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten

Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter kam am 02.06.2022 auf die Welt. Ich habe für 10 Monate Elterngeld Basis und für 4 Monate Elterngeld Plus (bis zum 01.08.2023) erhalten. Seitdem 02.08.2023 arbeite ich wieder zu 75%. Nun bin ich wieder schwanger und habe ab September ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob ic ...

Liebe Frau Bader,  ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können, da ich durch meinen Arbeitgeber nur schwammige Informationen erhalten.  Angenommen, ich Teile meinem Arbeitgeber "heute" mit das ich mich in der 6 SSW befinde, würde dieser mich aufgrund meiner Tätigkeiten direkt in ein Beschäftigungsverbot schicken.  Nun stellt sich mir f ...

Sehrgeehrte Frau Bader, Ich bin derzeit (ungeplant aber nun gewünscht) in der 6. Woche schwanger. In den nächsten Wochen würde ich einen änderungsvertrag bekommen (mehr Stunden), der ab dem 01.09.24 mit mehr gehalt in kraft treten würde. Nun würde ich gerne erst den vertrag unterschreiben und abwarten, bis nach dem 01.09.24 und dann meinem Chef ...

Hallo, wir haben vor kurzem für unser 1. Kind den Kita Vertrag unterschrieben - 8 std Betreuung. Nun ja, Start wäre 1.11 und ich würde am 1.12 wieder arbeiten Vollzeit - Problem ist ich bin schwanger ganz frisch und hatte in der 1. Schwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten.    jetzt wäre meine Frage die: was passiert wenn ic ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...