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Hallo, Die Elternzeit meines 2. Kindes endet am 13.11.11. Bin jetzt wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt am 29.1.12. Müsste also vom 14.11.11 bis 28.1.12 wieder arbeiten. Jetzt habe ich ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bekommen. Vor dem 1. Kind vor 6 Jahren habe ich in Vollzeit gearbeitet und habe vor mehreren Monaten mit meinem Arbeitgeber per Mail festgehalten das ich ab dem 14.11. Teilzeit arbeite. Meine Fragen: 1. Ist die Änderung der Arbeitszeit per E-Mail gültig und bildend? 2. Bekomme ich trotz des Beschäftigungsverbotes das besprochene Gehalt, obwohl ich direkt nach der Elternzeit in ein BV gehe. Habe öfter gelesen, daß sich das Gehalt nach dem durchschnittl. Verdienst der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft errechnet. Das war bei mir ja nichts, da ich seit 6 Jahren durchgehend in Elternzeit bin. Danke für die Antwort.
Hallo, 1. Besser ist Schriftform 2. Klar, hier bringt die Berechnung nichts u wenn man die Zeit davor nehmen würde, wäre es ja für den AG unfair Liebe Grüsse NB
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Hallo Frau Bader, ich hab noch bin zum 1.11.22 Elternzeit. Wir versuchen erneut schwanger zu werden. Ich hab auch ab dem 01.11 einen neuen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche, bis dahin habe ich noch einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden pro Woche. Ich bin Erzieherin und bei einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot. Wenn es ...
Hallo Frau Bader, mir ist nicht ganz klar, wie der Lohn im Beschäftigungsverbot bei einer 2. Schwangerschaft berechnet wird. Geplant ist ein 2. Kind für Februar 2024, d.h. Eintritt der Schwangerschaft wäre im Mai 2023. Es heißt es würden die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Lohns im BV. ...
Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten
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Sehrgeehrte Frau Bader, Ich bin derzeit (ungeplant aber nun gewünscht) in der 6. Woche schwanger. In den nächsten Wochen würde ich einen änderungsvertrag bekommen (mehr Stunden), der ab dem 01.09.24 mit mehr gehalt in kraft treten würde. Nun würde ich gerne erst den vertrag unterschreiben und abwarten, bis nach dem 01.09.24 und dann meinem Chef ...
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Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
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