Fraglicheswesen
Liebe Frau Bader, ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können, da ich durch meinen Arbeitgeber nur schwammige Informationen erhalten. Angenommen, ich Teile meinem Arbeitgeber "heute" mit das ich mich in der 6 SSW befinde, würde dieser mich aufgrund meiner Tätigkeiten direkt in ein Beschäftigungsverbot schicken. Nun stellt sich mir folgende Frage: Im Internet kann ich nachlesen, das sich dass Geld für das Beschäftigungsverbot anhand der letzen 3 Monate "vor der Schwangerschaft" berechnet (teilweise steht auch 13 Wochen). Nun ist es so, zum 1.April.24 hat es in unserer Firma eine Lohngelderhöhung gegeben (geregelt im Tarif Vertrag), zeitgleich bin ich jedoch eine Gruppenstufe gestiegen, somit habe ich nicht nur eine Lohnerhöhung erhalten, sondern dadurch das ich in der Gruppenstufe der Entgeltgruppe gestiegen bin hierdurch auch nochmals eine Erhöhung, finanziell. (April wurde normal gearbeitet, bzw im Mai auch) Wie berechnet sich nun das Geld für das Beschäftigungsverbot? Erhalte ich das Geld wo VOR der Lohnerhöhung/Gruppenstufen Steigerung war (sprich bis 31.März) oder erhalte ich das Geld mit Lohnerhöhung/Gruppenstufe (ab 1.April)? Oder werden 2 Monate ohne Lohnerhöhung/Gruppenstufe berechnet und 1 mit ? Das Geld, erhalte ich dieses vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse? Desweiteren, würde nach einer Schwangerschaft ja das Elterngeld kommen, berechnet sich das Elterngeld dann VOR der Schwangerschaft? Oder werden die Zeiten aus dem Beschäftigungsverbot dazu gezählt? Ich habe jetzt verschiedene Aussagen erhalten. Und bin verunsichert. Weil es finanziell einen Unterschied von knapp 400€ darstellen würde... Mein Arbeitgeber meinte man berechnet dann was vor der Schwangerschaft gewesen ist, also ohne Erhöhung. Allerdings steht im Internet das eine schwangere beschäftigte nicht schlechter gestellt werden darf. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das verwirrt ganz viele immer wieder. Du bekommst das, was Du auch verdienen würdest. Also als wenn Du normal arbeitest Das mit den 13 Wochen ist für welche mit schwankendem Einkommen. Krankenschwester zum Beispiel, mal mit, mal ohne Zuschläge, eventuell mit schwankenden Stunden etc. Angestellte die einen Provisionsanteil haben je nachdem wie der Monat war. Der AG bezahlt Dich wie immer und erhält es von der Krankenkasse erstattet. Umlage 2. Er kann sich bei der Krankenkasse informieren. Die helfen auch gerne telefonisch weiter und erklären ihm das. Für das Elterngeld zählen immer die letzten 12 Monate vor Geburt (vor Mutterschutz). BV geht mit normalen Gehalt rein, was vor der Erhöhung war so wie es zu dem Zeitpunkt war Fazit: Alles ist gut :-) Alles Gute.
Fraglicheswesen
Vielen Dank für deine Antwort. Das Problem besteht aber darin das auch ich zwar ein fester Lohnbetrag habe, allerdings kommen dazu auch wiederum Zuschläge. Mir wurde jetzt folgendes mitgeteilt: Wenn eine Schwangerschaft beispielsweise am 25.Mai angezeigt werden würde in der 6ssw wäre der Zeitraum der Berechnung Januar, Februar und März also ohne April oder Mai. Stichtag wäre immer der 30/31 eines Monats um 0:00 Uhr. Es wäre also keine Berücksichtigung der Lohnerhöhung (die es dauerhaft gibt, und auch nicht der erhöhten Gruppenstufe die auch finanziell etwas verändern würde). Wir werden zwar nicht nach Stunden bezahlt sondern mit einem Festgehalt + Zuschläge. Und dann greift das ganze wohl nicht, mit der Lohnerhöhung.
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