Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

JGilli

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Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwanger und werde ja nun wieder ins BV gehen. Erhalte ich jetzt automatisch nur das Geld, welches ich als Minijoberin bekommen habe? Oder gibt es die Möglichkeit meinen Verdienst aus dem vorherigen BV zu bekommen? Ich bin ja immernoch in Elternzeit bis Ende August.   Vielleicht können Sie mir helfen. liebe Grüße  Julia Gillessen


Sternenschnuppe

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Bis Ende August bekommst Du das, was Du jetzt bekommst.  Danach entsprechend dem, wie Du arbeiten würdest. Wie war denn der Plan? Kinderbetreuung muss ggf. nachgewiesen werden, es wird geprüft ob Du deinen alten Vertrag überhaupt erfüllen könntest.     


JGilli

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Danke für die Antwort. Mein Sohn geht ab August in die Kita.  Ins BV gehe ich aufgrund meines Jobs automatisch 


JGilli

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Bei der Recherche habe ich die Antwort eventuell selber gefunden:   Bis zum Ende der Elternzeit bekomme ich im "Minijob BV" das Geld der letzten drei Monate im Durchschnitt. Nach Beendigung der Elternzeit würde ich ja theoretisch wieder arbeiten gehen, allerdings gehe ich dort dann ins BV wie bei meiner 1. Schwangerschaft. Anders ist es in meiner Tätigkeit nicht möglich. Also mein Arbeitgeber muss mich ins BV schicken. Habe ich dies so richtig verstanden? 


Sternenschnuppe

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Ja. Das hast Du.  Mit der Bestätigung des Kindergartens über die Betreuungsstunden bekommst Du dann das Gehalt, welches Du verdienen würdest.     


JGilli

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Bis zum Mutterschutz? Das macht für mich keinen Sinn, da ich den Minijob ja nur ausübe, da ich in Elternzeit bin. Die Elternzeit wird Ende August enden. Ich würde ja dann wieder meinen alten Arbeitsvertrag erhalten, darf jedoch nicht arbeiten wegen des BVs?


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