Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter kam am 02.06.2022 auf die Welt. Ich habe für 10 Monate Elterngeld Basis und für 4 Monate Elterngeld Plus (bis zum 01.08.2023) erhalten. Seitdem 02.08.2023 arbeite ich wieder zu 75%. Nun bin ich wieder schwanger und habe ab September ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob ich weiterhin Gehalt bekomme. Im Internet habe ich gelesen, dass die letzten drei Monate vor der Schwangerschaft Grundlage für die Berechnung sind. Allerdings wären dies dann ja nur die 900€ Elterngeld. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße
von Sunny1110 am 16.08.2023, 16:22