Adriana123
Hallo Frau Bader, ich habe eine spezielle Frage. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft bekam ich von meinen Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot. Mein Sohn ist 9 Monate alt und ich habe wegen des Stillens ein generelles Beschäftigungsverbot (keine Elternzeit bzw. Elterngeld beansprucht). Es besteht bei uns ein weiterer Kinderwunsch. Das Beschäftigungsverbot wird von der Krankenkasse wahrscheinlich bis zu einem Jahr bezahlt, wenn das Stillen so lange möglich ist. Nun die Frage: Ich würde gerne im Anschluss Elternzeit für 6 Monate beantragen. Sollte in dieser Zeit eine erneute Schwangerschaft eintreten, würde ich nach den 6 Monaten in ein erneutes Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen. Wonach berechnet sich dann das Geld? Fallen die 6 Monate Elternzeit (ohne Einkommen) in die Berechnung? Was würde passieren, wenn ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Sie bekommen dann wieder den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB
Adriana123
Nochmal eine Nachfrage. Ich bekomme in meinem jetzigen Beschäftigungsverbot (als stillende Mutter) mein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft. Ich habe in meinem Lohn eine Umsatzbeteiligung, die quartalsweise ausgezahlt wird. Erfolgt die Berechnung wie in der ersten Schwangerschaft, wenn die Elternzeit vor einer erneuten Schwangerschaft beansprucht wird? Verändert sich die Berechnungsgrundlage wenn ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite (vorher Vollzeit)?
Ähnliche Fragen
Hallo, wie wird Elterngeld berechnet, wenn man während man noch in Elternzeit (Elterngeld für 14 Monate- alleinerziehend) ist (Kind gerade 12 Monate) erneut schwanger wird (4. Woche). In dieser Schwangerschaft ist es nicht möglich arbeiten zu gehn, da man von vornherein als Risikoschwangere ein Beschäftigungsverbot (mögliche Fehlgeburt) erhält. ...
Guten Morgen Frau Bader, wir planen ein zweites Kind. Nun besteht ja nunmal die "Gefahr", dass man ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt. Ich weiß, dass die Entgeltfortzahlung von dem Gehalt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft abhängig ist, oder bei späterem Eintritt in das Arbeitsverhältnis der entsprechend kürzere Zeitrau ...
Hallo Frau Bader, da ich diese Frage nun von niemandem beantwortet bekam,sind Sie meine letzte Hoffnung. Ich gebe zu ein wenig komplex. Folgender Fall: Ich befinde mich momentan in Elternzeit (2Jahre), diese endet im Mai 2017.Ich bin momentan in einem Angestelltenverhältnis.Aufgrund meines Berufes bekomme ich bei Eintritt einer Schwangerschaft ...
Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ic ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld