Adriana123
Hallo Frau Bader, ich habe eine spezielle Frage. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft bekam ich von meinen Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot. Mein Sohn ist 9 Monate alt und ich habe wegen des Stillens ein generelles Beschäftigungsverbot (keine Elternzeit bzw. Elterngeld beansprucht). Es besteht bei uns ein weiterer Kinderwunsch. Das Beschäftigungsverbot wird von der Krankenkasse wahrscheinlich bis zu einem Jahr bezahlt, wenn das Stillen so lange möglich ist. Nun die Frage: Ich würde gerne im Anschluss Elternzeit für 6 Monate beantragen. Sollte in dieser Zeit eine erneute Schwangerschaft eintreten, würde ich nach den 6 Monaten in ein erneutes Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen. Wonach berechnet sich dann das Geld? Fallen die 6 Monate Elternzeit (ohne Einkommen) in die Berechnung? Was würde passieren, wenn ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Sie bekommen dann wieder den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB
Adriana123
Nochmal eine Nachfrage. Ich bekomme in meinem jetzigen Beschäftigungsverbot (als stillende Mutter) mein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft. Ich habe in meinem Lohn eine Umsatzbeteiligung, die quartalsweise ausgezahlt wird. Erfolgt die Berechnung wie in der ersten Schwangerschaft, wenn die Elternzeit vor einer erneuten Schwangerschaft beansprucht wird? Verändert sich die Berechnungsgrundlage wenn ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite (vorher Vollzeit)?
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