Mitglied inaktiv
Hallo, wie wird Elterngeld berechnet, wenn man während man noch in Elternzeit (Elterngeld für 14 Monate- alleinerziehend) ist (Kind gerade 12 Monate) erneut schwanger wird (4. Woche). In dieser Schwangerschaft ist es nicht möglich arbeiten zu gehn, da man von vornherein als Risikoschwangere ein Beschäftigungsverbot (mögliche Fehlgeburt) erhält. Werden dann die Bezugsmonate vor der ersten Geburt genommen oder erhält man nur das minimum an Elterngeld, weil man ja die letzten 12 Kalendermonate nicht arbeiten ging??? Vielen lieben Dank schon im Voraus
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Mal angenommen, dein 2. Kind kommt Ende Juni 2014 und dein Mutterschutz beginnt im Mai 2014. Dann wird zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen: April 2014 bis Nov 13 = 6 Monate sowie 6 weitere Monate von vor der ersten Geburt/MuSchu (ca Feb bis Juli 2012) Hinzu kommen 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Welche Elternzeit hast du gemeldet? Weil, Du bekommst das in einem BV, was du bekommen würdest wenn du es nicht hättest. Sprich, hast du für 3 Jahre dem AG angegeben das du daheim bleibst, wirst schwanger und hast ein BV, dann bekommst du natürlich auch vom AG kein Geld. Und entsprechend wird dann auch das Elterngeld gerechnet. Läuft dann auf Mindestsatz plus Geschwisterbonus heraus. Hast du mit dem AG abgemacht, das du nach dem Elterngeld wieder arbeitest, dann würdest du, mit BV eben entsprechend das Gehalt" bekommen, also je nachdem ob Teilzeit oder Vollzeit. Elternzeit frühzeitig abbrechen wegen BV ist nicht möglich, das fällt quasie unter Betrugsabsichten. Du kannst nur die Elterzeit frühzeitig zum Mutterschaftsurlaub abbrechen - auch ohne Zustimmung des AG - und bekommst dann das volle Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv
Ah ok, dachte ich mir schon fast, dass ich dann nur den Mindestsatz erhalte. Aber wollte sicher gehn, nicht dass die Zeit vorm ersten Mutterschutz angerechnet werden hätte können (wäre ja toll gwehn ;) ) Ja, ich habe damals für meine erste, 3 Jahre beantragt. Da unser Chef ja ziemlich ein netter ist, hät ich ja problemlos früher kommen können. Hmmm, dann also kündige ich nur vorm Mutterschutz, so dass ich die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung das Geld bekomme (glaub das war so :p) Hilft ja nix - Hauptsache a gesundes glückliches Kind;) Vielen lieben Dank für die Info ;)
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe eine spezielle Frage. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft bekam ich von meinen Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot. Mein Sohn ist 9 Monate alt und ich habe wegen des Stillens ein generelles Beschäftigungsverbot (keine Elternzeit bzw. Elterngeld beansprucht). Es besteht bei uns ein weiterer Kinderwun ...
Guten Morgen Frau Bader, wir planen ein zweites Kind. Nun besteht ja nunmal die "Gefahr", dass man ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt. Ich weiß, dass die Entgeltfortzahlung von dem Gehalt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft abhängig ist, oder bei späterem Eintritt in das Arbeitsverhältnis der entsprechend kürzere Zeitrau ...
Hallo Frau Bader, da ich diese Frage nun von niemandem beantwortet bekam,sind Sie meine letzte Hoffnung. Ich gebe zu ein wenig komplex. Folgender Fall: Ich befinde mich momentan in Elternzeit (2Jahre), diese endet im Mai 2017.Ich bin momentan in einem Angestelltenverhältnis.Aufgrund meines Berufes bekomme ich bei Eintritt einer Schwangerschaft ...
Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ic ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld