Sehr geehrte Frau Bader,
am 13.3.20 habe ich unsere Tochter entbunden. Aufgrund der Art meiner Tätigkeit war ich in der Zeit vor der Geburt im Beschäftigungsverbot. Seit der Entbindung stille ich und bin somit wiederum im Beschäftigungsverbot. Nach der Stillzeit plane ich in Elternzeit Plus zu gehen, bis wir im September 2021 einen Kindergartenplatz bekommen. Mit wieviel Einkommen kann ich rechnen, sollte ich in der Zeit des Elterngeldes wieder schwanger werden und somit wieder im Beschäftigungsverbot sein?
Vielen Dank für die Antwort!
von
Mariefe
am 03.01.2021, 17:49
Antwort auf:
Einkommen 2. Schwangerschaft Beschäftigungsverbot
Hallo,
in der EZ spielt ein BV keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2021
Antwort auf:
Einkommen 2. Schwangerschaft Beschäftigungsverbot
Wenn du Elternzeit hast ohne das du arbeitest bekommst du kein Beschäftigungsverbot, das bekommst du nur wenn du arbeitest und dann über die Stunden wo du arbeitest
von
misses-cat
am 03.01.2021, 18:14
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Einkommen 2. Schwangerschaft Beschäftigungsverbot
da scheint was nicht zu stimmen. ein bv fürs stillen kannst du nur erhalten, wenn das kind betreut ist. ansonsten musst du wie alle andern auch elternzeit nehmen.
wenn du in der elternzeit schwanger wirst und nicht arbeitest, erhälst du nichts. da es dann kein bv gibt.
von
mellomania
am 03.01.2021, 22:33
Antwort auf:
Einkommen 2. Schwangerschaft Beschäftigungsverbot
Du hast ein Still BV? Obwohl du nicht arbeitest? Du beziehst Lohn vom AG deshalb?
Mitglied inaktiv - 04.01.2021, 10:20